Öffentliche Einrichtungen Friedhofswesen |
|
Der Friedhof wird von der Gemeinde Börtlingen verwaltet.
![]()
Ansprechpartner: Bürgeramt und Bürgermeister Wenka, Tel.
07161/95331-0
Friedhofsgebühren -Stand 1.7.2003-
Anlage zur Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung
Gebührenverzeichnis
Die Anlage zur Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung
erhält folgende Fassung und tritt izum 01.01.2009 in Kraft:
1. Verwaltungsgebühren
1.1 Genehmigung zur Aufstellung
eines
Grabmals
20,00 €
1.1 Genehmigung zur Ausgrabung von
Leichen und
20,00 €
Gebeinen sowie Urnen
2. Benutzungsgebühren
2.1 für die Bestattung
2.1.1 von Personen,
die nach Vollendung des 5. Lebensjahres gestorben
sind
579,00 €
2.1.2 von Kindern bis
5 Jahre und
Totgeburten
213,00 €
2.2
für die Beisetzung von
Aschen
334,00 €
3. ein Zuschlag zu Nummer 2.1.1
und zu Nummer 2.2
für Bestattungen und Beisetzungen an:
3.1
Samstagen von je 33 1/3 %
3.2
Sonn- und Feiertagen von je 50 %
4. für die Benutzung des
Leichenhauses, pauschal pro
Sterbefall
142,00 €
5. für die Benutzung des
Kühlkatafalks, pauschal pro
Sterbefall
60,00
€
6. Leichenträger pro
Träger
18,00
€
7. für die Bereitstellung eines
Reihengrabes
7.1 für Personen, die nach
Vollendung des 6. Lebensjahres verstorben sind
501,00 €
7.2 für Kinder bis 6
Jahre
118,00 €
7.3 für ein Urnengrab
7.3.1 mit Einfachbelegung (Ruhezeit 25
Jahre)
346,00 €
7.3.2 mit Einfachbelegung (Ruhezeit 15
Jahre)
208,00 €
7.3.3 im anonymen Urnenreihengrab (Ruhezeit 15
Jahre)
183,00
€
7.4 für die Beisetzung einer
zusätzlichen Urne in einem vorhandenen
Wahlgrab, Reihengrab oder
Urnengrab
7.4.1 bei einer
Ruhezeit von 25
Jahren
74,00 €
7.4.2 bei einer
Ruhezeit 15
Jahren
44,00 €
8. für Verleihung von besonderen
Grabnutzungsrechten
8.1
für ein Wahlgrab je
Einzelfläche
1.088,00 €
8.2 für den erneuten Erwerb
eines Nutzungsrechts
8.2.1 für die Dauer einer Nutzungsperiode wie
8.1
8.2.2 für eine davon abweichende
Nutzungsdauer
anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten
Nutzungsdauer. Angefangene Jahre werden voll angerechnet.
9. bei Überschreitung der Ruhezeit
bei der Beisetzung
einer zusätzlichen Urne
9.1
im Wahlgrab (pro angefangenes
Jahr)
36,28 €
9.2
im Reihengrab (pro angefangenes
Jahr)
20,04 €
9.3 im Urnengrab (pro
angefangenes
Jahr)
13,84 €
10. ein Zuschlag für Auswärtige zu Nr. 1 – 10 von je 50
%.
Auswärtige sind Verstorbene, die nicht in Börtlingen
wohnhaft waren, mit Ausnahme von Verstorbenen, die
von Börtlingen direkt in ein Seniorenheim oder in eine
ähnliche
soziale Einrichtung verzogen sind.
11. für sonstige Leistungen
11.1 für das Ausgraben, Umbetten oder
Tieferlegen von Gebeinen
oder Urnen, je Hilfskraft und
Stunde
35,00 €
11.2 für die Herstellung von
Grabeinfassungen
11.2.1 für ein
Reihengrab
284,00 €
11.2.2 für ein
Doppelgrab
385,00 €
11.3 für das Entfernen eines
Grabsteines
11.3.1 für ein
Reihengrab
130,00 €
11.3.2 für ein
Doppelgrab
190,00 €
11.3.3 für ein Urnengrab, für ein
Kindergrab
80,00 €
|