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Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS)

 

Gemeinde Börtlingen

- Landkreis Göppingen -

 

Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS)

 

Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Börtlingen am 14.12.2011 die Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) vom 02.12.1998 in der Fassung vom 05.07.2011 beschlossen:

 

Artikel 1

Satzungsänderung

 

§ 42 erhält folgende Fassung:

 

§ 42 Verbrauchsgebühren

 

      

(1)   Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 43) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter (m³) 1,96 Euro.

 

(2)   Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Zähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter (m³) 1,96 Euro.

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Die Änderung der Satzung in Artikel 1 tritt zum 01.01.2012 in Kraft.

 

 

 

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Börtlingen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

 

 

Börtlingen, den 14.12.2011                               

                                                                            Franz Wenka - Bürgermeister

 



Änderung der Abwassergebührensatzung

 

 

 

Gemeinde Börtlingen

- Landkreis Göppingen -

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebührenerhebung für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen

(Abwassergebührensatzung)

 

 

Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) sowie § 36 der Abwassersatzung hat der Gemeinderat der Gemeinde Börtlingen am 14.12.2011 die Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebührenerhebung für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebührensatzung) vom 05.07.2011 beschlossen:

 

 

Artikel 1

Satzungsänderung

 

§ 7 erhält folgende Fassung:

 

§ 7 Höhe der Abwassergebühren

 

(1)         Ab 01.01.2012 beträgt die Schmutzwassergebühr (§ 4) je m³ Abwasser 2,29 €.

 

         Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf:

         - Kanalgebühr:   0,94 €/m³

         - Klärgebühr:     1,35 €/m³

 

(2)   Ab 01.01.2012 beträgt die Niederschlagswassergebühr (§ 5) je m² versiegelte Fläche

       pro Jahr 0,61 €.

 

       Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf:

       - Kanalgebühr:     0,44 €/m²

       - Klärgebühr:       0,17 €/m²

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Die Änderung der Satzung in Artikel 1 tritt zum 01.01.2012 in Kraft.

 

 

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Börtlingen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

 

 

Börtlingen, den 14.12.2011                                       Franz Wenka - Bürgermeister



Friedhofsordnung und Friedhofsgebührensatzung




 
 
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