Rathaus Ortsrecht |
|
Feuerwehrsatzung
Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS)
Gemeinde Börtlingen
- Landkreis Göppingen -
Satzung zur Änderung der Satzung über den
Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die
Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung –
WVS)
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des
Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der
Gemeinderat der Gemeinde Börtlingen am 14.12.2011 die Satzung zur
Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche
Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit
Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) vom 02.12.1998 in der
Fassung vom 05.07.2011 beschlossen:
Artikel 1
Satzungsänderung
§ 42 erhält folgende Fassung:
§ 42 Verbrauchsgebühren
(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen
Wassermenge (§ 43) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro
Kubikmeter (m³) 1,96 Euro.
(2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger
beweglicher Zähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro
Kubikmeter (m³) 1,96 Euro.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Änderung der Satzung in Artikel 1 tritt zum 01.01.2012 in
Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der
GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO
unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres
seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde
Börtlingen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt der die
Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn
die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind.
Börtlingen, den
14.12.2011
Franz Wenka - Bürgermeister
Änderung der Abwassergebührensatzung
Gemeinde Börtlingen
- Landkreis Göppingen -
Satzung zur Änderung der Satzung über die
Gebührenerhebung für die Benutzung der öffentlichen
Abwasseranlagen
(Abwassergebührensatzung)
Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für
Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des
Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) sowie § 36 der
Abwassersatzung hat der Gemeinderat der Gemeinde Börtlingen am
14.12.2011 die Satzung zur Änderung der Satzung über die
Gebührenerhebung für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen
(Abwassergebührensatzung) vom 05.07.2011 beschlossen:
Artikel 1
Satzungsänderung
§ 7 erhält folgende Fassung:
§ 7 Höhe der Abwassergebühren
(1) Ab
01.01.2012 beträgt die Schmutzwassergebühr (§ 4) je m³ Abwasser
2,29 €.
Dieser Betrag
teilt sich wie folgt auf:
-
Kanalgebühr: 0,94 €/m³
-
Klärgebühr: 1,35 €/m³
(2) Ab 01.01.2012 beträgt die
Niederschlagswassergebühr (§ 5) je m² versiegelte Fläche
pro Jahr 0,61 €.
Dieser Betrag teilt sich
wie folgt auf:
-
Kanalgebühr: 0,44 €/m²
-
Klärgebühr: 0,17 €/m²
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Änderung der Satzung in Artikel 1 tritt zum 01.01.2012 in
Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der
GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO
unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres
seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde
Börtlingen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt der die
Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn
die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind.
Börtlingen, den
14.12.2011
Franz Wenka - Bürgermeister
Friedhofsordnung und Friedhofsgebührensatzung
|