Gemeinde Gesplittete Abwassergebühren |
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Wasser- und Abwassergebührenabrechnung 2010
Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 05.07.2011 die
gesplitteten Abwassergebühren durch Erlass der
Abwassergebührensatzung zum 01.01.2010 beschlossen hat und die
Satzung am 14.07.2011 bekannt gemacht wurde, konnten nun die
Abwasser- und Wasserabrechnungen 2010 erstellt werden.
Die Abrechungen wurden den Haus- und Wohnungseigentümern
bereits zugestellt.
Die Wassergebühren, sowie die Abwasserschmutzgebühr wurden
anhand des gemessenen Verbrauchs, der Ende 2010 abgelesen wurde,
berechnet. Die Niederschlagswassergebühr wurde, für jedes bebaute
Grundstück, aufgrund der im Frühjahr durchgeführten Erhebung der an
die Kanalisation angeschlossenen versiegelten Flächen
festgesetzt.
Ergibt die Abrechnung nun einen Zahlbetrag, der über den
bereits geleisteten Vorauszahlungen liegt, ist dieser Restbetrag
innerhalb von zwei Wochen, nach Bekanntgabe des Bescheids an die
Gemeindekasse zu bezahlen; die Gebühren sind am 31.07.2011
zur Zahlung fällig.
Weist die Abrechnung 2010 ein Guthaben aus, weil die
geleisteten Vorauszahlungen die festgesetzten Gebühren übersteigen,
wird diese Gebührenüberzahlung mit dem ersten Abschlag des Jahres
2011, der an 31.08.2011 fällig ist, verrechnet. Es erfolgt also
auch für „Abbucher“ keine Auszahlung eines Guthabens!
Alle Gebührenschuldner, die der Gemeinde keine
Einzugsermächtigung erteilt haben, können selbstständig das in der
Abrechnung ausgewiesenes Guthaben mit der ersten
Abschlagszahlung 2011 verrechnen.
Die Verwaltung hat sich für diese Vorgehensweise entschieden, da
viele Gebührenschuldner bereits freiwillig Vorauszahlungen
für das Jahr 2011 bezahlt haben und sich dadurch, für die
Abrechnung 2010, ein Guthaben ergeben hat, das aber dem Jahr 2011
gutgeschrieben werden soll.
Wir weisen Sie darauf hin, dass mit der Abrechnung 2010 auch die
Höhe der Abschlagszahlungen für das Jahr 2011 mitgeteilt
wurden. Diese sind jeweils zum 31.08., 31.10. und 31.12. zu
leisten. Es werden keine weiteren Zahlungsaufforderungen für die
jeweiligen Abschlagsbeträge erstellt.
Aufgrund der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und der
dadurch erfolgten späten Abrechnung 2010 konnten die
Fälligkeitstermine der Vorauszahlungen 2011 nur abweichend von der
Abwassergebührensatzung und Wasserversorgungssatzung festgesetzt
werden. Wir bitten Sie, für diese Terminänderungen um Ihr
Verständnis. Im Jahr 2012 werden dann wieder die
Vorauszahlungsfälligkeiten entsprechend der Satzungsregelungen
eingehalten.
Die nächste Ablesung der Wasserzähler erfolgt Ende Dezember
2011.
Wenn Sie Fragen zur Gebührenabrechnung 2010 oder zu den
Vorauszahlungen 2011 haben, wenden Sie sich bitte an Frau Stritzel,
Tel. 95331-14 oder per E-Mail an stritzel@boertlingen.kdrs.de.
Allgemeine Informationen zu "gesplittete Abwassergebühren"
Alles Wissenswerte erfahren Sie hier: Gesplittete
Abwassergebühren
Erlaubnisfreie Einleitung oder Versickerung von Niederschlagswasser
Weitere Infos unter http://www.landkreis-goeppingen.de
Umweltschutzamt
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