Boertlingen
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Gesplittete Abwassergebühren



Wasser- und Abwassergebührenabrechnung 2010

 

Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 05.07.2011 die gesplitteten Abwassergebühren durch Erlass der Abwassergebührensatzung zum 01.01.2010 beschlossen hat und die Satzung am 14.07.2011 bekannt gemacht wurde, konnten nun die Abwasser- und Wasserabrechnungen 2010 erstellt werden.

 

Die Abrechungen wurden den Haus- und Wohnungseigentümern bereits zugestellt.

 

Die Wassergebühren, sowie die Abwasserschmutzgebühr wurden anhand des gemessenen Verbrauchs, der Ende 2010 abgelesen wurde, berechnet. Die Niederschlagswassergebühr wurde, für jedes bebaute Grundstück, aufgrund der im Frühjahr durchgeführten Erhebung der an die Kanalisation angeschlossenen versiegelten Flächen festgesetzt.

 

Ergibt die Abrechnung nun einen Zahlbetrag, der über den bereits geleisteten Vorauszahlungen liegt, ist dieser Restbetrag innerhalb von zwei Wochen, nach Bekanntgabe des Bescheids an die Gemeindekasse zu bezahlen; die Gebühren sind am 31.07.2011 zur Zahlung fällig.

 

Weist die Abrechnung 2010 ein Guthaben aus, weil die geleisteten Vorauszahlungen die festgesetzten Gebühren übersteigen, wird diese Gebührenüberzahlung mit dem ersten Abschlag des Jahres 2011, der an 31.08.2011 fällig ist, verrechnet. Es erfolgt also auch für „Abbucher“ keine Auszahlung eines Guthabens!

 

Alle Gebührenschuldner, die der Gemeinde keine Einzugsermächtigung erteilt haben, können selbstständig das in der Abrechnung ausgewiesenes Guthaben mit der ersten Abschlagszahlung 2011 verrechnen.

 

Die Verwaltung hat sich für diese Vorgehensweise entschieden, da viele Gebührenschuldner bereits freiwillig  Vorauszahlungen für das Jahr 2011 bezahlt haben und sich dadurch, für die Abrechnung 2010, ein Guthaben ergeben hat, das aber dem Jahr 2011 gutgeschrieben werden soll.

 

Wir weisen Sie darauf hin, dass mit der Abrechnung 2010 auch die Höhe der Abschlagszahlungen für das Jahr 2011 mitgeteilt wurden. Diese sind jeweils zum 31.08., 31.10. und 31.12. zu leisten. Es werden keine weiteren Zahlungsaufforderungen für die jeweiligen Abschlagsbeträge erstellt.

Aufgrund der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und der dadurch erfolgten späten Abrechnung 2010 konnten die Fälligkeitstermine der Vorauszahlungen 2011 nur abweichend von der Abwassergebührensatzung und Wasserversorgungssatzung festgesetzt werden. Wir bitten Sie, für diese Terminänderungen um Ihr Verständnis. Im Jahr 2012 werden dann wieder die Vorauszahlungsfälligkeiten entsprechend der Satzungsregelungen eingehalten.

 

Die nächste Ablesung der Wasserzähler erfolgt Ende Dezember 2011.

 

Wenn Sie Fragen zur Gebührenabrechnung 2010 oder zu den Vorauszahlungen 2011 haben, wenden Sie sich bitte an Frau Stritzel, Tel. 95331-14 oder per E-Mail an stritzel@boertlingen.kdrs.de.



Allgemeine Informationen zu "gesplittete Abwassergebühren"

Alles Wissenswerte erfahren Sie hier: Gesplittete Abwassergebühren



Erlaubnisfreie Einleitung oder Versickerung von Niederschlagswasser

Weitere Infos unter http://www.landkreis-goeppingen.de Umweltschutzamt




 
 
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