Willkommen in Börtlingen



Aktuelles aus Börtlingen

Vollsperrung in der Zeit von Freitag, 17.05.2024, 16:00 Uhr, bis längstens Sonntag, 19.05.2024, 20:00 Uhr

Endspurt bei der Sanierung der südlichen Ortsdurchfahrt

Mit dem Aufbringen der Trag- und Deckschicht am kommenden Wochenende sind die Bauarbeiten zur Sanierung der südlichen Ortsdurchfahrt so gut wie abgeschlossen. Bisher konnten die Arbeiten jeweils mit einer Teilsperrung der Kreisstraße erledigt werden, nun bedarf es zum gleichmäßigen Auftragen des Asphalts einer Vollsperrung. 

 Die wichtigsten Informationen im Überblick: 

Wann? 

Von Freitag, 17.05.2024, 16:00 Uhr, bis längstens Sonntag, 19.05.2024, 20:00 Uhr

Wo? 

  • Ortseingang Zell bis Ortsausgang Zell 
  • Einmündung Bergstraße bis unterhalb Landgasthof Löwen

Wie komme ich nach Börtlingen bzw. wie kann ich Börtlingen verlassen? 

Der überörtliche Verkehr wird über Birenbach, Wäschenbeuren und Rattenharz umgeleitet. Zell kann über die Gemeindeverbindungsstraße über Birenbach (Birenbacher Straße) angefahren werden. 

 Die Bürgerinnen und Bürger von Börtlingen können über Breech zu- und abfahren. Mit Ausnahme der Bewohnerinnen und Bewohner „Bergfeld“ (Stockbrunnenweg, Panoramaweg, Ödachweg und Bergstraße): hier gilt die Umleitung über die Zachersmühle. 

 Die Bürgerinnen und Bürger von Zell können die Gemeindeverbindungsstraße nach Birenbach nutzen (Verlängerung der Birenbacher Straße). 

 Einzelne Gebäude an der Börtlinger Straße sowie der Hauptstraße können ihre Grundstücke nicht mit dem PKW verlassen. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug im Ort an einer Nebenstraße ab. Alle betroffenen Gebäude wurden separat informiert. 

 Die Zufahrt zum Landgasthof Löwen und den Ladengeschäften ist über Breech jederzeit möglich. 

 Vielen herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!   

Briefwahl bequem online beantragen

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (zum Beispiel per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. 

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Ihrer Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an rathaus@boertlingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

Telefon +49 7161 95331-0 oder E-Mail: rathaus@boertlingen.de.   

 

Wahl zum Europäischen Parlament Wahl des Gemeinderats, des Kreistags und der Regionalversammlung des Verbands Stuttgart am 9. Juni 2024 Wahlscheinbeantragung übers Internet

Für die Kommunalwahlen und die Europawahl am 9. Juni 2024 haben wir für unsere Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit eingerichtet, über das Internet Wahlscheine bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen.

 1. Über unsere Homepage

Auf der Homepage der Gemeinde Börtlingen, www.boertlingen.de finden Sie auf der Startseite unter „Internet-Wahlscheinantrag 2024“ den Link zur Wahlscheinbeantragung. Wenn Sie diesen anklicken, gelangen Sie zu dem Antrag mit einer Beschreibung, wie die Wahlscheinbeantragung erfolgt. 

 Die Sicherheit ist dadurch gewährleistet, dass Sie Ihren Wahlbezirk und Ihre Wahlscheinnummer, die Ihnen auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte mitgeteilt wurden, eintragen müssen.

 2. Über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung

Alternativ kann mit einem Smartphone der QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gescannt und so direkt der vorausgefüllte Antrag geöffnet werden. Der Verwendung von Cookies muss zugestimmt werden, bei Verwendung des QR-Codes muss noch das Geburtsdatum ergänzt werden. 

Sowohl für die Beantragung über unsere Homepage als auch über den QR-Code benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung. Diese wird Ihnen ab sofort zugestellt (Zustellung spätestens am 19. Mai 2024). 

 Der Link ist ab sofort aktiv und wird am Donnerstag, 6. Juni 2024, 11.00 Uhr, abgeschaltet.

 Eine Beantragung in der „traditionellen“ Form bei der Gemeindeverwaltung ist weiterhin bis Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr, möglich. In Notfällen kann der Antrag bis spätestens 9. Juni 2024, 15:00 Uhr, gestellt werden. 

 Fragen rund um die Wahl beantworten wir Ihnen gerne unter Tel. 07161/95331-16.  

Fairtrade – ein lokaler Beitrag zu konkreter Hilfe!

Börtlingen hat nach einem Jahr Vorbereitungszeit die Kriterien für die Fairtrade-Organisation erfüllt und ist nun 627. Fairtrade-Kommune in Deutschland.