25. Januar 2022 | 19. Juli 2022 |
22. Februar 2022 | 20. September 2022 |
22. März 2022 | 18. Oktober 2022 |
26. April 2022 | 15. November 2022 |
24. Mai 2022 | 13. Dezember 2022 |
28. Juni 2022 |
Verschiedenes
Amt für Naturschutz / Besprechung und Begehung am 09.05.2022
Bürgermeisterin Catenazzo berichtete über die Begehung am 09.05.2022 mit dem Amt für Naturschutz. Dabei wurden verschiedene Themen besprochen:
1. Standort Waldkindergarten
Der von der Gemeinde im Rahmen des Bauantrags vorgeschlagene Standort wurde begrüßt. Die an der Kreisstraße L 1408 beantragten Stellplätze sind ausreichend, es werden lediglich zwei Stellplätze benötigt. Es wird empfohlen, Rasengittersteine zu verwenden. Das Straßenbauamt Göppingen / Esslingen wird dazu derzeit angehört und prüft, ob der Abstand zur Kreisstraße ausreichend bemessen ist.
2. Dirtpark
Das von der Gemeinde vorgeschlagene Grundstück (unterhalb des Kinderhauses Grashüpfer) befindet sich auf einem „Naturdenkmal“, gab Bürgermeisterin Catenazzo die Einschätzung des Umweltschutzamtes weiter. Das Gelände auf dem Sportplatz sei hingegen völlig unbedenklich. Zum Zeitpunkt der Errichtung war dafür keine Genehmigung erforderlich, aktuell müsste für die Ausweisung eines Sportplatzes und größeren Anlagen eine Baugenehmigung beantragt werden. Derzeit wird mit dem Turnverein die weitere Vorgehensweise abgesprochen.
3. Spielplatz Panoramaweg
Die Aufstellung von verschiedenen Spielgeräten, einer Bank und eines Sonnensegels sowie die Aufschüttung von Sand mit Einfriedung waren ursprünglich auf der Fläche hinter dem Panoramaweg geplant. Dies widerspricht jedoch der Nutzung Streuobstwiese als Ausgleichsfläche. Das Naturschutzamt hatte jedoch vorgeschlagen, in der Verlängerung des Stockbrunnenweges die Spielgeräte aufzustellen. Bei gleichzeitiger Renaturierung des Weges hinter den Bauplätzen im östlichen Teil des Neubaugebietes bestehen hier bei einer „zurückhaltenden“ Bebauung keine Bedenken.
Waldgruppe Kinderhaus Grashüpfer
Beschaffung einer Heizanlage
Der Bauantrag zum Bau des Waldkindergartens konnte in den vergangenen Wochen gestellt werden. In diesem Zusammenhang hat sich die Verwaltung ebenfalls mit dem Thema der Heizanlage befasst. Bislang hatten Gemeinderat und Verwaltung den Einbau einer Pelletheizung verfolgt. Nach Abwägung der verschiedenen Vor- und Nachteile sprach sich das Gremium für die Anschaffung von Infrarotheizungen aus, die an den Wänden angebracht werden können. Die Verlegung der Stromleitung hat dies ermöglicht. Vorteil dabei ist, dass die Erzieherinnen keinen Aufwand und keinen Vorlauf für die Beheizung benötigen. Auch kann damit das Toilettenhäuschen, welches durchgängig frostfrei gehalten werden muss, an strengen Wintertagen beheizt werden. Die Erfahrung „Feuer“ kann pädagogisch durch ein Lagerfeuer umgesetzt werden.
Beschaffung von zwei Komposttoiletten
Hauptamtsleiterin Karin Gansloser führte aus, dass eine Bedingung für die Genehmigung einer Waldkindergartengruppe darin besteht, Toiletten auf dem (Wiesen-)Grundstück anzubieten. Hierfür ist eine separate Toilettenhauslösung vorgesehen. Daher wurde in der März-Sitzung die Firma Hieber aus Mögglingen mit dem Bau eines Toilettenhäuschens beauftragt. Wichtiger Bestandteil ist, dass zwei Toiletten vorhanden sind und diese in getrennten Kabinen aufgestellt werden. Erwachsene und Kinder benötigen jeweils getrennte Toilettenvorrichtungen. Da kein Anschluss an das Abwasserleitungssystem besteht, beschloss das Gremium einstimmig die Anschaffung von zwei Bio-Komposttoiletten, wobei es sich um Trenntoiletten in Holzausführung handelt. Durch die Verwendung von Spänen und speziellen Flocken können die Fäkalien ökologisch und ohne großen Aufwand entsorgt werden.
Die Verwaltung spricht sich für den Erwerb von zwei Bio-/Komposttoiletten für die Waldkindergartengruppe aus.
Informationsveranstaltung
Bürgermeisterin Catenazzo gab bekannt, dass zur Unterrichtung der Eltern eine Informationsveranstaltung stattfinden wird. Dazu werde derzeit ein Termin mit Träger und Einrichtungsleitung abgestimmt.
Anmerkung:
Der Termin für die Info-Veranstaltung steht nun fest. Sie findet am Mittwoch, 30.06.2022 im Kinderhaus statt. Alle an dem Waldkindergarten interessierten Eltern werden hierzu eingeladen. Über das Kinderhaus erfolgt zeitnah eine separate Einladung.
Gebühren
Die Gebühren für Waldkindergärten/-gruppen werden in der Regel deckungsgleich zu den Gebühren der Regelkindergärten festgesetzt, informierte Frau Gansloser. Die festgesetzten Öffnungszeiten für das Kinderhaus Grashüpfer können daher auch als Gebühren für die Waldkindergartengruppe herangezogen werden. Die Waldgruppe ist Teil des bestehenden Kinderhauses als sechste Gruppe – auch das spreche für eine einheitliche Gebühr.
Bekanntgabe der Eilentscheidung der Bürgermeisterin / Kreditaufnahme; Änderung der Konditionen
Wie bereits berichtet, hat der Gemeinderat der Aufnahme eines Kredites in Höhe von 250.000 € in der öffentlichen Sitzung am 26.04.2022 zu folgenden Konditionen zugestimmt:
Kreditinstitut: LBBW Bank. Laufzeit: 20 Jahre, Zinsbindung: 20 Jahre, Kreditzins: 1,94 %.
Das Angebot war bis zum Folgetag um 9:00 Uhr bindend.
Obwohl noch am späten Abend die Verwaltung die Bestätigung der Annahme des Angebots verschickt hatte, konnte die Bank ihr Angebot nicht aufrechterhalten. Der Zins verschlechterte sich auf 2,04 %.
Da anzunehmen war, dass die Zinsen weiter steigen, entschied Bürgermeisterin Catenazzo, dass dieses Angebot angenommen wird. Die weiteren Konditionen blieben identisch. Das Gremium wurde umgehend informiert.
Das Gremium nimmt die Eilentscheidung von Bürgermeisterin Catenazzo zur Kenntnis.
Neubau einer PV-Freifeldanlage, Langwiesen 1, Börtlingen
Bürgermeisterin Catenazzo berichtete von dem Beschluss des Zweckverbandes Abwasserreinigung Marbach- und Krettenbachtal, eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage zur Nutzung des Stroms für die Kläranlage zu bauen. Der jährliche Stromverbrauch der Kläranlage beträgt 305.000 KWh – davon werden 135.000 KWh durch das anlageneigene BHKW produziert. Mit der geplanten PV-Anlage werden weitere 30.000 KWh jährlich abgedeckt.
Das Vorhaben befindet sich außerhalb eines Bebauungsplans und ist somit als Außenbereich zu werten. Die erforderlichen Abstände zur Kreisstraße 1408 sind eingehalten, die geplanten 70 Module werden aufgeständert, so dass eine Versickerung und Vegetation unter den Modulen stattfinden kann.
Zur Kosteneinsparung, für den Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit begrüßten Verwaltung und Gemeinderat das Vorhaben; auch wenn im Jahr der Umsetzung sich die Kosten erhöhen, trägt es langfristig zu Einsparungen bei.
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 35 in Verbindung mit § 36 BauGB wurde einstimmig erteilt.
Einrichtung einer Waldkindergartengruppe und Errichtung einer Schutzhütte mit Toilettenhäuschen, Flst. 1013, Börtlingen-Zell
Einleitend stellte Bürgermeisterin Catenazzo fest, dass der Gemeinderat nun über seinen selbst eingebrachten Bauantrag entscheiden müsse. Seit Juni 2021 beschäftigte sich der Gemeinderat mit dem Thema Naturgruppe, nachdem bekannt war, dass weitere Plätze für das Kinderhaus benötigt werden.
Nachdem verschiedene Standorte untersucht worden waren, entschied sich das Gremium für das o.g. Flurstück – dabei waren das angrenzende Waldstück und die Lage ausschlaggebend. Da es sich um Bauen im Außenbereich handelt, sind auch Schutzhütten genehmigungspflichtig.
Der Standort wurde mit dem Naturschutzamt, dem Forstamt und dem Baurechtsamt vor Einreichung abgesprochen. Mit der Ausführung aus Holz fügt sich die Hütte in die Landschaft gut ein und die Gebäude wahren den naturnahen Charakter.
Die Schutzhütte wird ein öffentliches Gebäude, an das deshalb höhere Anforderungen gestellt werden. Neben der Baugenehmigung bedarf es deshalb auch der Erteilung einer Betriebserlaubnis.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 35 in Verbindung mit § 36 BauGB.
In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat den Jahresabschluss 2020 einstimmig festgestellt. Herr Engel hat dem Gremium die wichtigsten Eckdaten des Jahresabschlusses erläutert.
Er hat mit dem Ergebnishaushalt begonnen. Der Ergebnishaushalt ist die Gewinn- und Verlustrechnung der Gemeinde.
Im ordentlichen (laufenden) Betrieb hat die Gemeinde 3,98 Millionen Euro an Erträgen erwirtschaftet. Leider hat sie hiermit die Aufwendungen über 4,04 Millionen Euro nicht ausgeglichen, somit ein Fehlbetrag von 0,05 Millionen Euro ausgewiesen.
Die Gemeinde hat durch Verkäufe rund 59.448 Euro außerordentliche Erträge erzielt. Durch Sonderabschreibungen von verschiedenen Geräten hat sie außerordentliche Aufwendungen über rund 9.145 Euro auszuweisen. Insgesamt hat sie einen Überschuss von rund 50.303 Euro erwirtschaftet.
Die Gemeinde hat das Jahr 2020 mit einem Gesamtergebnis von -1.791,03 Euro abgeschlossen. Der Überschuss aus dem Sonderergebnis in Höhe von 50.303,07 Euro hat den Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von -52.094,10 Euro nahezu ausgeglichen.
Anschließend hat Herr Engel den Finanzhaushalt vorgestellt.
Die Gemeinde hat einen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 296.999,94 Euro erwirtschaftet. Die Einnahmen hat er mit 3,80 Millionen Euro beziffert und die Auszahlungen 3,51 Millionen Euro.
Durch die finanzielle Abwicklung der Baumaßnahme Ortsdurchfahrt hat die Gemeinde 1,44 Millionen Euro investiert. Durch Zuschüsse und Verkäufe hat sie 0,54 Millionen Euro aus Investitionstätigkeit einnehmen können. Somit hat sie im Jahr 2020 einen Finanzierungsbedarf im Bereich Investitionen von 0,90 Millionen Euro gehabt.
Die großen Investitionen hat die Gemeinde nur mit Einnahmen durch Kreditaufnahmen stemmen können. Sie hat Kredite in Höhe von 315.000 Euro aufgenommen und hat Kredite in Höhe von 97.378 Euro getilgt. So hat sie einen Finanzierungsüberschuss von 217.621 Euro erlangt.
Trotz der Kreditaufnahmen hat die Liquidität im Jahr 2020 um 381.213,29 Euro abgenommen.
Als nächstes hat Herr Engel das Vermögen zum 31.12.2020 dargestellt. Die Gemeinde hat im Jahr 2020 ein Vermögenszuwachs von rund 0,68 Millionen Euro erfahren. Das Vermögen in Höhe von 15,44 Millionen Euro teilt sich wie folgt auf:
Abschließend hat sich Bürgermeisterin Catenazzo bei Frau Leonhardt und Herr Engel für die gute Arbeit bedankt.
Beratung über die geplante Kreditaufnahme
Zur Finanzierung verschiedenerer Projekte und Erhalt der Liquidität legte der Gemeinderat in der Haushaltssatzung die Ermächtigung zu einer Kreditaufnahme im Jahr 2022 fest.
Herr Engel stellte die Konditionen für die Kreditaufnahme in Höhe von 250.000 € vor. Entgegen des ersten Angebots von Ende März hatte sich der Zins dabei für die verschiedenen Laufzeiten erhöht, so dass die Verwaltung eine Laufzeit von 20 Jahren mit einer 20jährigen Zinsbindung vorschlug. Ursprünglich war eine Laufzeit von 30 Jahren aufgrund des sehr niedrigen Zinssatzes geplant gewesen.
Das Gremium stimmte einstimmig für den Vorschlag der Gemeinde und damit dem Zinssatz von 1,94 % zu.
Anmerkung:
Trotz einer Bestätigung am frühen Morgen des Folgetages erhöhte sich der Zinssatz um weitere 0,1% auf 2,04 %. Die Bürgermeisterin informierte umgehend das Gremium und traf bei der Vergabe eine Eilentscheidung gem. § 43 der Gemeindeordnung.
Aktuell hat die Gemeinde einen Kredit bei der KFW-Bank mit einer Restschuld in Höhe von 41.028 € um weitere zehn Jahre verlängert – der sehr niedrige Zinssatz in Höhe von 0,98 % konnte so gesichert werden.
Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ gab Bürgermeisterin Catenazzo folgende Informationen bekannt:
Ersatzbeschaffung Schaukel
Die Schaukel auf dem Dorfplatz war marode. Die Abtrennung der Pachtfläche für das ehemalige Gemeindegebäude „Paul-Trunetz-Str. 4“ wurde zum Anlass genommen, die Schaukel abzubauen und eine neue baugleiche Schaukel zu kaufen. Die Kosten inklusive Versand betragen 2.152,28 € brutto. Die Lieferung erfolgt voraussichtlich Anfang Mai.
Beschaffung eines Laptops für die Freiwillige Feuerwehr
Für die Freiwillige Feuerwehr wurde ein Laptop beschafft. Dieser ermöglicht ein flexibleres Arbeiten und kann auch für Online-Schulungen genutzt werden. Gekauft und für die Bedürfnisse der Feuerwehr eingerichtet wurde der Laptop von der Firma Wöllner IT-Service. Die Kosten betrugen 1.898,05 €.
Ausbesserungsarbeiten im Ödachweg
Für die Ausbesserungsarbeiten Asphaltbelag im Ödachweg lagen zwei Angebote vor. Preisgünstigstes Angebot war von der Firma Schwegler Baggerbetrieb, so dass das Gremium beschloss, die Arbeiten zu einem Angebotspreis in Höhe von 5.170,55 € brutto an die Firma zu vergeben. (GR Florian Schwegler war dabei befangen).
Prüfung einer event. Beschädigung des Feldwegs Verlängerung Ödachweg durch die Abwasserleitung von Adelberg zur Kläranlage
Der Anschluss der Gemeinde Adelberg im Jahr 2018 an die Kläranlage ist ein Gewinn für alle Gebührenzahler des Abwasserzweckverbands. Nunmehr werden die Fixkosten auf mehr Personen verteilt, wodurch auch Preissteigerungen abgefedert werden können. Beim Bau der Abwasserleitung wurde vereinbart, dass eventuell auftretende Schäden auf der Gemarkung Börtlingen von der Gemeinde Adelberg übernommen werden. In der Verlängerung des Ödachwegs Richtung Zell hat sich bereits im vergangenen Jahr der Weg gesenkt. Die durchführende Firma und der zuständige Ingenieur sind der Meinung, dass die Senkung nicht mit Leitungsbau zusammenhängt. Dies wird nun überprüft. Es wurde nun vereinbart, die beschädigte Stelle aufzubaggern und somit die Ursache für die Senkung in Erfahrung zu bringen.
Sanierung des Einlaufschachtes auf der Kläranlage
Am Einlaufschacht aus dem Regenüberlaufbecken der Gemeinde Börtlingen bestehen Beschädigungen am Beton. Derzeit wird mit dem Ingenieurbüro Straub das Ausmaß des Schadens erhoben und anschließend in Frage kommende Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Regenüberlaufbecken befinden sich im Eigentum der Gemeinde, so dass diese auch für die Instandhaltung zuständig ist - auch wenn sich das Becken auf dem Betriebsgelände der Kläranlage befindet.
Neubau Garage und Terrassenüberdachung, Abbruch bestehender Überdachung, Paul-Trunetz-Straße 5, Börtlingen
Bürgermeisterin Catenazzo schilderte das Erfordernis, für die Terrassenüberdachung an der südwestlichen Ecke und den Bau der Garage eine Befreiung zu erteilen. Die Abstände zu den Nachbargrundstücken sind eingehalten und das Vorhaben ist an dieser Stelle auch für die Nachbarn unbedenklich. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Erteilung des Einvernehmens zu den erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 BauGB in Verbindung mit § 36 BauGB.
Neubau eines Einfamilien-Hauses, Talstraße 15, Börtlingen
Bürgermeisterin Catenazzo teilte mit, dass für das Grundstück bereits eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses im Jahr 2016 erteilt worden war. Zum Teil wurde der Bau realisiert, es wird nun der Antrag auf Abriss und Bau eines neuen Hauses gestellt. Das ursprünglich aufgestellte Haus entsprach in etwa den Maßen des nun zur Entscheidung vorliegenden Vorhabens.
Der Dachvorsprung Richtung Osten überschreitet die Baulinie um ca. 70 cm. Die Dachneigung des Bebauungsplans „Schmittwiesen-Morgen“ wird mit „ca. 35 Grad“ angegeben, das Dach ist mit 30 Grad Dachneigung geplant. Ansonsten werden die Vorschriften des Bebauungsplans eingehalten. Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 BauGB in Verbindung mit § 36 BauGB einstimmig.
Umbau Dachgeschoss mit Erweiterung vorhandener Dachgaube, Dachgaube neu, Außentreppe und Dachterrasse, Hohenstaufenstr. 30, Börtlingen
Anhand der Planzeichnungen erläuterte BMin Catenazzo, wie das Dachgeschoss ausgebaut werden soll. Dachgauben sind im für diesen Bereich geltenden Bebauungsplan „Geschrei“ nicht ausgeschlossen. Die vorhandene Garage steht auf der Grenze, für die auf die Garage geplante Dachterrasse gelten jedoch die allgemeinen Abstandsregelungen, so dass ein Abstand von 2,5 m zum Nachbargrundstück eingehalten werden muss. Dies ist durch das Einrücken der Umrandung gegeben. Allerdings wird die vorgegebene Baulinie dabei überschritten, so dass hierfür eine Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplans erforderlich wird. Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmens zu den erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 BauGB in Verbindung mit § 36 BauGB.
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, Adelberger Weg 9, Börtlingen Breech
Bereits im vergangenen Jahr hatte sich der Gemeinderat im Rahmen einer Bauvoranfrage mit dem Vorhaben beschäftigt. Dabei stand die Frage, ob das zu bebauende Grundstück dem Außen- oder dem Innenbereich zugehörig ist, im Vordergrund. Das Haus wurde dem Innenbereich zugeschrieben und somit konnte die Bauvoranfrage positiv beschieden werden. Da das Vorhaben sich in die Umgebungsbebauung einfügt und die Auflagen seitens des Naturschutzes eingehalten werden, erteilte das Gremium einstimmig das Einvernehmen zu dem Vorhaben.
Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Untere Bruck 25, Börtlingen
Auch hier liegt kein Bebauungsplan vor, dass für die Beurteilung des Vorhabens die Frage, ob sich das Gebäude in die Umgebung einfügt, entscheidend ist. Dies wurde seitens Verwaltung und Gremium bejaht. Die Abstandsflächen werden eingehalten, so dass das Gremium einstimmig das Einvernehmen zum Neubau des Einfamilienhauses erteilt hat.
Gemeinderatssitzung am 22.02.2022
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde hat der Gemeinderat in der Klausurtagung am 11.02.2022 alle wiederkehrenden Einnahmen der Gemeinde auf den Prüfstand gestellt. Dabei hat sich herausgestellt, dass sowohl die Mieten als auch die Pachtzinsen für gemeindeeigene Flächen und Liegenschaften in den vergangenen Jahren nicht überprüft und entsprechend dem Lebenshaltungsindex angepasst worden waren.
Dies wurde nun weiter verfolgt. Die Mieten wurden angepasst und entsprechend der gesetzlichen Möglichkeiten erhöht. Auch die Pachtzinsen wurden kritisch beleuchtet. In den nächsten Wochen werden die betroffenen Pächterinnen und Pächter informiert und es werden entsprechende Vereinbarungen getroffen.
Gerade bei den Pachtzinsen war es Ziel des Gemeinderats und der Verwaltung, eine einheitliche und damit gerechte Regelung zu finden, die dann auch für neu abgeschlossene Verträge herangezogen werden kann.
Gemeinderatssitzung am 22.03.2022
Vergabe der Aufträge zum Bau einer Schutzhütte für den Wald-/Naturkindergarten
Die Verwaltung hatte insgesamt vier Angebote für Bauwagen sowie fünf Angebote für konventionell gebaute Holzhütten eingeholt. Die Angebote lagen dem Gremium vor.
Nach Besichtigung der Bauwägen war sich das Gremium einig, dass zum einen der Grundriss für 20 Kinder nicht vorteilhaft ist und zum anderen das Preis-Leistungsverhältnis nicht gegeben ist. Nach Vergleich der vorliegenden konventionellen Ausführungen und der Reputation der Firma sprach sich der Gemeinderat einstimmig dafür aus, den Bau der Schutzhütte an die Firma Holzbau Hieber, Mögglingen, zu einem Angebotspreis in Höhe von 33.899,02 € brutto zu vergeben. Nach längerer Diskussion wurde auch der Vergabe für den Bau einer Einhausung für die Komposttoiletten ebenfalls durch die Firma Hieber zugestimmt. Der Angebotspreis für das Häuschen, welches sich optisch an der Schutzhütte orientiert liegt bei 3.927,00 € brutto. Nachdem die Bürgermeisterin die Gesamtkosten in Höhe von ca. 83.000 € brutto vorgestellt hatte, gab GRin Schwegler zu bedenken, dass die Komposttoiletten zu teuer seien. Hier müsse nachgebessert werden.
Für den Netzanschluss mit Hausanschlusskasten und Zähleranschlussschrank wurde das Angebot der Netze BW in Höhe von 2.362,15 € brutto dem Gremium vorgelegt. Hier sind die Tiefbauarbeiten eingeschlossen. Bürgermeisterin Catenazzo berichtete von den Ergebnissen zum Thema Wasseranschluss. Leider sei es nicht möglich, in den Graben der Stromtrasse Wasser zu verlegen, so dass die Maßnahme mindestens 7.000 € kosten würde. Da bei Frost der Brunnen stillgelegt werden müsse, schlug sie vor, wie in anderen Naturkindergärten üblich, das Wasser „mitzubringen“. Dem stimmte das Gremium zu.
Verschiedenes
Obdachlosenunterbringung Hauptstr. 118
GR Held sprach an, dass sich die Obdachlosenunterbringung Hauptstr. 118 in einem sehr maroden Zustand befinde. Insbesondere der Sturm in den vergangenen Wochen habe Schäden am Dach verursacht. Er schlug vor, während einer der nächsten Gemeinderatssitzungen die Lage vor Ort zu besichtigen.
Begehung des Seniorenzentrums Börtlingen
Bürgermeisterin Catenazzo wies darauf hin, dass bei der nächsten Gemeinderatssitzung am 26.04.2022 geplant sei, gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern das Seniorenheim Vinzenz von Paul zu besichtigen. Eine Einladung wird rechtzeitig erfolgen.
In dem Zusammenhang ergänzte sie, dass derzeit Wohnraum für drei der auswärtigen Pflegekräfte gesucht werde. Bis dieser zur Verfügung stehe, werden sie Räumlichkeiten im Seniorenzentrum bewohnen.
Der Kämmerer Herr Engel führte aus, dass die Summe an Spenden im Jahr 2021 deutlich höher ausgefallen ist als in den Vorjahren. Im Bereich Kleinspenden bis 100,00 € waren im vergangenen Jahr in Summe Spenden in Höhe von 220,00 € eingegangen. Zuwendungen über einem Wert von 100,00 € konnten in Höhe von 2.473,94 € verzeichnet werden. Aus der Vermittlung von Zuwendungen ergaben sich 2.467,50 €.
Bürgermeisterin Catenazzo erläuterte dem Gremium die einzelnen Sachspenden und nahm den Spendenbericht zum Anlass, sich bei allen Spenderinnen und Spendern für die Unterstützung zu bedanken. Diese Großzügigkeit sei nicht selbstverständlich.
Das Gremium stimmte der Annahme aller Spenden einstimmig zu.
Medienentwicklungsplan Paul-Roth-Schule
Herr Engel informierte das Gremium über das aktuelle Förderprogramm für Schulen, um die mediale Ausstattung zu erweitern. Voraussetzung für den Erhalt von Mitteln ist die Aufstellung eines Medienentwicklungsplans. Rektorin Elke Neumaier hatte in den vergangenen Wochen mit Unterstützung des Kreismedienzentrums und der Verwaltung einen entsprechenden Plan aufgestellt. Schwerpunkt ist die Einbindung digitaler Mittel in die pädagogische Arbeit. BMin Catenazzo lobte die Zusammenstellung und Ideen der Schule, die sehr pragmatisch seien.
Es wird eine Fördersumme von 20.500 € beantragt, wobei der Eigenanteil der Gemeinde bei 20 % betrage. Die Beantragung des Zuschusses verpflichtet die Gemeinde nicht, die Mittel in voller Höhe abzurufen. Das ermöglicht eine flexible Beschaffung.
Das Gremium nahm einstimmig den Medienentwicklungsplan zur Kenntnis und stimmte dem Beschlussantrag der Verwaltung betreffend Beauftragung zur Antragstellung und Abwicklung des Förderprogramms DigitalPakt Schule einstimmig zu. Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, eine Unterhaltung der angeschafften Ausstattung aus Gemeindemitteln gegenüber der L-Bank zu bestätigen.