Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Börtlingen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.boertlingen.de


1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese  Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.


2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG  

  • Nur wenige Seiten weisen noch HTML-Syntaxfehler auf.

 Unverhältnismäßige Belastung       

  • Die auf der Website hinterlegten PDF-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei.
  • Es sind keine Erläuterungen in Gebärdensprache vorhanden.


3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.04.2022 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 16.01.2024 überprüft und aktualisiert.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Barrierefreiheit beruhen auf einer Selbstbewertung.


4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website www.boertlingen.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Gemeinde Börtlingen
Hauptstraße 54
73104 Börtlingen
Telefon: 07161 95331-0
Telefax: 07161 95331-20
E-Mail: rathaus@boertlingen.de


5. Schlichtungsverfahren 

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit  
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de 
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.