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Aktuelles

Praktikant*innen gesucht

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Praktikant*innen.

Einladung zur nächsten Gemeinderatssitzung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, 20.01.2026, um 19:30 Uhr im Rathaus - Rathaussaal (EG) statt.

 Vorgesehene Tagesordnung:

 Öffentlicher Teil:

     1. Fragen aus der Bürgerschaft

2. Behandlung von Bauanträgen 
 a) Wohnhausumbau, Abbruch und Neubau des Dachstuhls sowie Errichtung von zwei Dachgauben auf Flurstück Nr. 879
 b) Verschiedenes

3. Jahresrückblick und Statistik des Jahres 2025

4. Gigabit-Förderung 2.0 / Lückenschluss für Breech und die Außenhöfe; Ausschreibungsverfahren

5. Ersatzbeschaffung für das Bauhoffahrzeug „Caddy“

6. Wasserrohrbruch auf der Hauptstraße; Eilentscheidung der Bürgermeisterin

7. Spendenbericht 2025; Bewilligung der Annahme und der Vermittlung von Spenden

8. Verschiedenes  

Zu dieser Gemeinderatsitzung lade ich Sie herzlich ein. Die öffentlichen Sitzungsvorlagen liegen für die Zuhörer/-innen im Rathaussaal aus bzw. können in den nächsten Tagen am Infoständer des Rathauses abgeholt werden.

Mit freundlichem Gruß

Sabine Catenazzo 
Bürgermeisterin

 

Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer 2026

I. Festsetzung der Grundsteuer 2026

Für alle Steuerschuldner, für die seit dem 01.01.2025 keine Änderung in der Steuerfestsetzung eingetreten ist, und somit für das Jahr 2026 keinen schriftlichen Grundsteuerbescheid erhalten haben, wird die Grundsteuer 2026 durch öffentliche Bekanntmachung in derselben Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß § 51 Abs. 3 des Landesgrundsteuergesetzes (LGrStG). Für die Schuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Börtlingen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen. 

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II. Rechtsbehelfsbelehrung 

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. 

Der Widerspruch ist beim Bürgermeisteramt Börtlingen, Hauptstr. 54, 73104 Börtlingen einzureichen. 

Der Widerspruch kann nicht damit begründet werden, dass die im Grundsteuerwertbescheid oder im Grundsteuermessbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend seien.

Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer nicht aufgehoben.

 III. Auskunft

Auskünfte erhalten Sie bei der Gemeinde Börtlingen, Hauptstraße 54, Frau Leonhardt und Herr Engel, Tel. 07161/95331-14 oder E-Mail: finanzen@boertlingen.de

 

Börtlingen, 15. Januar 2026

Sabine Catenazzo 
Bürgermeisterin

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Erfolgreiche Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Börtlingen

Am 9. Januar fand die jährliche Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Börtlingen im Feuerwehrmagazin statt. Neben Bürgermeisterin Catenazzo sowie den Gemeinderäten und Feuerwehrmitgliedern Simon Hettich, Andreas Held und Florian Schwegler war auch Gemeinderat Thomas Scheuring anwesend. Kommandant Georg Fink begrüßte die Mitglieder der Wehr und blickte anschließend in seinem ausführlichen Bericht auf das vergangene Jahr zurück. Mehr…

Insgesamt wurde die Hilfe der Feuerwehr im Jahr 2025 fünfmal in Anspruch genommen – im Vergleich zu den Zahlen in den Vorjahren ist die Anzahl der Einsätze damit gesunken.

Weiter berichtete er, dass die Anzahl der aktiven Mitglieder mit 35 Einsatzkräften leicht gestiegen ist. Besonders erfreulich waren die Mitgliederzahlen der Jugendfeuerwehr, welche mit 11 Jungs und 6 Mädchen auf 17 Mitglieder angestiegen ist. Er stellte fest, dass dies insbesondere der sehr guten Arbeit des Ausbilderteams in der Jugendabteilung zu verdanken war. 

Nach weiteren Berichten fanden verschiedene Wahlen statt. Aufgrund des Übertritts von Herrn Günther Zürn von der Einsatzabteilung in die Altersabteilung mussten seine Ämter neu besetzt werden. 

Zum stellvertretenden Gruppenführer wurde Stefan Zürn, als freies Ausschussmitglied wurde Marius Schoppa gewählt. 

Anschließend fanden verschiedene Ehrungen und Beförderungen statt. 

 

Befördert zum Hauptfeuerwehrmann wurden Marius Schoppa und Christoph Schwegler. Weiter wurden Katrin Schweizer und Marc Schweizer zu Oberlöschmeistern befördert. Erfolgreich absolviert haben Justin Rupp, Thore Bremora und Nils Mühleisen den Jugendleiterlehrgang. 

 

Für ihre 15-jährige 

Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr wurde Nick Häussler ausgezeichnet. Er erhielt dafür das Feuerwehr Ehrenzeichen in Bronze für 15 Jahre aktiven Dienst sowie eine Urkunde von der Gemeinde Börtlingen für seinen ehrenamtlichen Einsatz. 

 

Ausführlich berichtete Feuerwehrkommandant Fink über den Brand in der Stuifenstraße und die weitere Vorgehensweise. Bisher gebe es noch keinen Ablaufplan für das Löschen und die Entsorgung der ebenfalls in Brand geratenen Batterie des E-Autos, sodass dies mit dem Kreisbrandmeister, dem Umweltschutzamt und verschiedenen Versorgungsfirmen abzuklären war.

 

Abschließend nahm Bürgermeisterin Catenazzo den Abend zum Anlass, sich für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr zu bedanken. Besonders hob sie den Einsatz in der Stuifenstraße hervor. Es sei ein besonderes Glück und nur dem schnellen und effizienten Einsatz der Wehr zu verdanken gewesen, dass das Feuer so schnell gelöscht werden konnte. 

 

Sie bedankte sich auch im Namen der gesamten Gemeinde sowie des Gemeinderats für den zuverlässigen und ehrenamtlichen Einsatz der gesamten Freiwilligen Feuerwehr Börtlingen. 

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Einladung zum Zukunftsdialog Börtlingen – Ihre Ideen sind gefragt!

Börtlingen stellt die Weichen für die Zukunft. Energie, Mobilität, Klimaanpassung und Lebensqualität betreffen uns alle – und wir wollen diese Themen gemeinsam gestalten.

Montag, 26. Januar 2026
18:30–21:30 Uhr
Bürgerhaus Börtlingen

Wir entwickeln gemeinsam Ideen, Maßnahmen und Quick-Wins für ein zukunftsfähiges Börtlingen.
 Die Veranstaltung wird von der Energieagentur Landkreis Göppingen moderiert und fachlich begleitet

Handwerker-Treff wird auf Februar verschoben

Der für Donnerstag, 15.01.2026, geplante Handwerker-Treff wird auf 26.02.2026 verschoben. Persönliche Einladungen an die Gewerbetreibenden erfolgen rechtzeitig. 

Aktuelles zum Glasfaserausbau

Fertigstellung der Hausanschlüsse 

Derzeit werden Kundinnen und Kunden per Mail angeschrieben, mit der Bitte, einen Termin für die Hausanschlussarbeiten der Deutschen Glasfaser zu vereinbaren. 

Die Verwaltung hat sich bei der Deutschen Glasfaser versichert, dass es sich bei dem Absender um eine von der Deutschen Glasfaser beauftragten Firma handelt. 

Die Firma NXT (ZTE), Düsseldorf, führt als ersten Schritt eine Besichtigung durch, damit dokumentiert werden kann, wie der Anschluss gebaut werden soll. Anschließend wird ein Anschlusstermin vereinbart. 

Gemeinde sucht erneut Wohnraum

Die Gemeinde sucht Wohnraum für Menschen mit Fluchterfahrung (Anschlussunterbringung) sowie für Menschen, die ihre bisherige Wohnung verlassen müssen, weil sie zum Beispiel aufgrund Eigenbedarf gekündigt wurden.

Gesucht werden Wohnungen oder Häuser für Familien, Paare oder Einzelpersonen zur Miete. Ein Kauf ist nicht ausgeschlossen. 

Die Gemeinde Börtlingen übernimmt die Garantie für die Mietzahlungen und unterstützt gemeinsam mit dem Integrationsmanagement des Landkreises sowohl die Mieterinnen und Mieter als auch die Vermieterinnen und Vermieter mit Rat und Tat. Der Wohnraum soll längerfristig zur Verfügung stehen. 

Bei Fragen oder wenn Sie sich entschließen, Ihren Wohnraum zu vermieten oder verkaufen, wenden Sie sich bitte unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de direkt an mich. 

Gelingen des Winterdienstes durch gemeinsame Verantwortung

Die Städte und Gemeinden sind im Rahmen des Winterdienstes verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen ihre Räum- und Streupflicht durchzuführen. 

Die Gemeinde Börtlingen hat in der Vergangenheit stets ihre Verpflichtung ganz allgemein in den Ortsstraßen wahrgenommen. Obwohl zum Beispiel ebene Wohnstraßen nicht unter die entsprechenden Kriterien fallen. Dies wollen wir im Rahmen eines wirtschaftlichen und effizienten Winterdienstes auch künftig so handhaben. 

Die Räum- und Streupflicht der Gemeinde beginnt bei vorhandener Glätte am Morgen, wenn der Verkehr einsetzt und endet am Abend. Vor Beginn des morgendlichen Hauptberufsverkehrs muss gestreut sein. Dieser Zeitpunkt wird in der Regel auf 7.00 Uhr angesetzt. Am Abend endet die Streupflicht in der Regel um 20.00 Uhr.

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Der Streuplan der Gemeinde Börtlingen sieht vor, dass zunächst in den Ortslagen Börtlingen, Breech und Zell geräumt und gestreut wird, erst anschließend werden Außenbereichs-Wohnplätze angefahren.

Darüber hinaus muss bezüglich der landwirtschaftlichen Anwesen in den Morgenstunden auch noch die Fahrtroute für Milchtransporte berücksichtigt werden.

An verschiedenen erfahrungsgemäß kritischen Stellen im Gemeindegebiet haben wir wieder Streukisten mit Splittmaterial aufgestellt. Diese sollen dazu dienen, dass in kritischen Situationen auch einzelne Stellen der Ortsstraßen bei Bedarf im Wege der Selbsthilfe gestreut werden können. 

Auch lässt die Funktion eines Schneepfluges es nicht zu, dass Garagenzufahrten oder Hauszugänge ausgespart werden können. Insgesamt kann der Schnee eben nur seitlich an den Straßenrand weggeschoben werden.

Gerade in der Winterzeit kommt es beim Räumen und Streuen durch die Winterdienstfahrzeuge immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen durch parkende Fahrzeuge. Diese sollten gerade in der jetzigen Zeit so weit wie möglich auf den privaten Grundstücken abgestellt werden; auch an engen Straßenstellen und Gefällstrecken besteht immer die Gefahr, dass bei Schnee- und Eisglätte das Räumfahrzeug in parkende Fahrzeuge hineinrutschen kann. Die Autobesitzer bitten wir deshalb auf diesem Wege um ihre Mithilfe. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihr aktives Mitwirken.

Das Bauhofteam ist für den anstehenden Winterdienst bestens gerüstet. Bitte bringen Sie unserem Bauhofteam auch bei Eis und Schnee etwas Verständnis entgegen. Sie werden sich, wie auch in den vergangenen Jahren, alle Mühe geben – können jedoch nicht überall gleichzeitig sein.

 

Zusammenfassung der Pflichten der Anlieger

 Grundsätzlich sind die Eigentümer der an öffentlichen Straßen und Wegen angrenzenden Grundstücke verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob das Gebäude selbst bewohnt wird oder vermietet ist.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Zeitlicher Rahmen: Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr müssen die Wege verkehrssicher sein. Die Pflicht besteht jeweils bis 20 Uhr.
  • Breite des Gehwegs: Es muss mindestens ein etwa 1 Meter breiter Streifen geräumt werden, damit Fußgänger sicher passieren können.
  • Einsatz von Streumitteln: Vorrang haben abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt. Auftausalze sollen nur in Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) benutzt werden.
  • Freihalten von Zugängen: Auch Zugänge zu Mülltonnen, Briefkästen und Hauszugängen sind entsprechend zu sichern.
  • Schneehaufen: Räumgut darf nicht auf die Straße oder auf Radwege geschoben werden.

Gemeinsame Verantwortung Damit alle sicher durch den Winter kommen, sind wir auf die Mithilfe aller Anlieger angewiesen. Bitte erfüllen Sie gewissenhaft Ihre Räum- und Streupflichten und sprechen Sie gegebenenfalls auch mit Ihren Mietern oder Nachbarn darüber. Nur gemeinsam können wir glatte Wege vermeiden, sichere Schulwege und ein gutes Miteinander gewährleisten.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen eine sichere Winterzeit!

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Profitieren auch Sie von der Wiedervermietungsprämie

Durch steigende Immobilienpreise und Mietpreise besteht zunehmend Bedarf an bezahlbaren Mietwohnraum auch in der Gemeinde Börtlingen. Gleichzeitig gibt es vorhandenen Wohnraum, der leer steht und nicht genutzt wird. Um diesen leerstehenden Wohnraum wieder zu aktivieren und somit dem Wohnungsmarkt wieder zugänglich zu machen, nutzt die Gemeinde Börtlingen das Förderangebot des Landes und gibt die Mittel eins zu eins weiter. 

 

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So funktioniert´s:

Wird eine seit längerem leerstehende Wohnung, welche in einem guten vermietbaren Zustand ist, wiedervermietet, so wird dem Eigentümer eine Prämie, welche die Gemeinde für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten bei der Vermietung von leerstehendem Wohnraum vom Land erhält, in voller Höhe als Wiedervermietungsprämie ausgezahlt.

Voraussetzungen: 

  • Der Wohnraum steht zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. sechs Monate leer.
      
  • Es wird ein unbefristetes oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristetes Mietverhältnis abgeschlossen. 
      
  • Es wird im Vorfeld der Vermietung Kontakt zur Gemeinde Börtlingen aufgenommen.

 

Höhe der Prämie: 

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss (Prämie) in Höhe von zwei Nettomonats-Kaltmieten, maximal 2.000,00 Euro je wiedervermieteter Wohnung.

Für die Auszahlung der Prämie ist die Vorlage eines Mietvertrages entsprechend der oben genannten Kriterien sowie die Angabe Ihrer Bankverbindung ausreichend. 

Bei Interesse steht Ihnen Bürgermeisterin Catenazzo unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de gerne zur Verfügung. 

 

Übrigens:  Die erste Prämie kann in der nächsten Woche bereits ausbezahlt werden – und die neuen Mieter freuen sich. 

Fügen Sie hier den erweiterten Text ein.
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Kommen Sie in unser Lehrschwimmbad

Unser Lehrschwimmbad hat nach den Sommerferien wieder zu folgenden Zeiten geöffnet, außer in den Ferien:

  • Familienbad – dienstags von 17:00 bis 19:00 Uhr
     Hier können Groß und Klein gemeinsam plantschen, schwimmen üben und Spaß im Wasser haben.
  • Frauenschwimmen – dienstags von 19:00 bis 21:00 Uhr
     Eine entspannte Atmosphäre nur für Frauen – ideal, um in Ruhe Bahnen zu ziehen oder sich beim Schwimmen fit zu halten.
  • Aquafitness – dienstags von 19:30 bis 20:00 Uhr
     Bewegung im Wasser macht nicht nur Spaß, sondern schont auch die Gelenke. Kommen Sie vorbei und probieren Sie es aus!

Ob sportlich aktiv, entspannt oder spielerisch mit der ganzen Familie – unser Lehrschwimmbad bietet den passenden Rahmen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Gemeinderat setzt ein Zeichen für die Aktivierung von leerstehendem Wohnraum

Beantragung der Wiedervermieterungsprämie ab sofort möglich

Durch steigende Immobilienpreise und Mietpreise besteht zunehmend Bedarf an bezahlbarem Mietwohnraum auch in der Gemeinde Börtlingen. Gleichzeitig gibt es vorhandenen Wohnraum, der leer steht und nicht genutzt wird. Um diesen leerstehenden Wohnraum wieder zu aktivieren und somit dem Wohnungsmarkt wieder zugänglich zu machen, nutzt die Gemeinde Börtlingen das Förderangebot des Landes und gibt die Mittel eins zu eins weiter. 

So funktioniert´s:

Mehr…

Wird eine seit längerem leerstehende Wohnung, welche in einem guten vermietbaren Zustand ist, wiedervermietet, so wird dem Eigentümer eine Prämie, welche die Gemeinde für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten bei der Vermietung von leerstehendem Wohnraum vom Land erhält, in voller Höhe als Wiedervermietungsprämie ausgezahlt.

Voraussetzungen: 

  • Der Wohnraum steht zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. sechs Monate leer.
  • Es wird ein unbefristetes oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristetes Mietverhältnis abgeschlossen. 
  • Es wird im Vorfeld der Vermietung Kontakt zur Gemeinde Börtlingen aufgenommen.

Höhe der Prämie: 

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss (Prämie) in Höhe von zwei Nettomonats-Kaltmieten, maximal 2.000,00 Euro je wiedervermieteter Wohnung.

Für die Auszahlung der Prämie ist die Vorlage eines Mietvertrages entsprechend der oben genannten Kriterien sowie die Angabe Ihrer Bankverbindung ausreichend. 

Bei Interesse steht Ihnen Bürgermeisterin Catenazzo unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de gerne zur Verfügung. 

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Mit der BundID digital Anträge stellen

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes werden Verwaltungsleistungen in Deutschland für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft digitalisiert. Für die Nutzung der Online-Dienste ist in der Regel ein Nutzerkonto zur Bestätigung der eigenen Identität erforderlich. Die BundID ist die zentrale Komponente des Bundes zur sicheren, einfachen und flexiblen Identifizierung und Authentifizierung gegenüber digitalen Verwaltungsleistungen. Mehr…
Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes werden Verwaltungsleistungen in Deutschland für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft digitalisiert. Für die Nutzung der Online-Dienste ist in der Regel ein Nutzerkonto zur Bestätigung der eigenen Identität erforderlich. Die BundID ist die zentrale Komponente des Bundes zur sicheren, einfachen und flexiblen Identifizierung und Authentifizierung gegenüber digitalen Verwaltungsleistungen.
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