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Aktuelles

Praktikant*innen gesucht

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Praktikant*innen.

Beflaggung am 3. Oktober

Der 3. Oktober wurde als Tag der Deutschen Einheit im Einigungsvertrag aus dem Jahr 1990 als gesetzlicher Feiertag festgelegt. An diesem Tag wurde der Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland wirksam und erinnert seither an die deutsche Wiedervereinigung

Erste Überlegungen, den 9. November aufgrund dem im Jahr 1989 stattgefundenen Fall der Mauer als ersten Meilenstein auf dem Weg zur Deutschen Einheit als Feiertag festzulegen, wurden schnell verworfen: dieses Datum wäre mit der Reichspogromnacht des Jahres 1938 zusammengefallen. 

Der 3. Oktober ist übrigens der einzige Feiertag des „Bundes“. Alle übrigen Feiertage wurden von den jeweiligen Landesregierungen festgelegt. 

Einladung zur Vorbesprechung des Börtlinger Adventszaubers

Auch wenn wir aktuell noch nicht an die Weihnachtszeit denken, möchten wir schon jetzt auf den Börtlinger Adventszauber hinweisen, der am Samstag, 29.11.2025, stattfinden wird.

Wir laden alle Interessierten sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer herzlich zu einer Vorbesprechung ein, die am

Donnerstag, den 16.10.2025, um 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses

stattfindet.

Gerne begrüßen wir auch neue Marktbeschicker - besonders Hobbykünstler sind gefragt! Wer mit weihnachtlicher Dekoration, selbstgebastelten Waren oder Leckereien zum Markt beitragen möchte, ist herzlich willkommen. 

Auch Ideen für das Rahmenprogramm nehmen wir gerne entgegen.

Wir freuen uns auf Ihre rege Teilnahme!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre   

Sabine Catenazzo Bürgermeisterin

Gemeinderat setzt ein Zeichen für die Aktivierung von leerstehendem Wohnraum

Beantragung der Wiedervermieterungsprämie ab sofort möglich

Durch steigende Immobilienpreise und Mietpreise besteht zunehmend Bedarf an bezahlbarem Mietwohnraum auch in der Gemeinde Börtlingen. Gleichzeitig gibt es vorhandenen Wohnraum, der leer steht und nicht genutzt wird. Um diesen leerstehenden Wohnraum wieder zu aktivieren und somit dem Wohnungsmarkt wieder zugänglich zu machen, nutzt die Gemeinde Börtlingen das Förderangebot des Landes und gibt die Mittel eins zu eins weiter. 

So funktioniert´s:

Mehr…

Wird eine seit längerem leerstehende Wohnung, welche in einem guten vermietbaren Zustand ist, wiedervermietet, so wird dem Eigentümer eine Prämie, welche die Gemeinde für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten bei der Vermietung von leerstehendem Wohnraum vom Land erhält, in voller Höhe als Wiedervermietungsprämie ausgezahlt.

Voraussetzungen: 

  • Der Wohnraum steht zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. sechs Monate leer.
  • Es wird ein unbefristetes oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristetes Mietverhältnis abgeschlossen. 
  • Es wird im Vorfeld der Vermietung Kontakt zur Gemeinde Börtlingen aufgenommen.

Höhe der Prämie: 

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss (Prämie) in Höhe von zwei Nettomonats-Kaltmieten, maximal 2.000,00 Euro je wiedervermieteter Wohnung.

Für die Auszahlung der Prämie ist die Vorlage eines Mietvertrages entsprechend der oben genannten Kriterien sowie die Angabe Ihrer Bankverbindung ausreichend. 

Bei Interesse steht Ihnen Bürgermeisterin Catenazzo unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de gerne zur Verfügung. 

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Safe the Date: Kernzeitenbetreuung feiert 25-jähriges Bestehen

Am 16. Oktober 2000 fand das erste Mal Schulbetreuung an den Randzeiten statt. Heute ist Kernzeitenbetreuung mit Hausaufgabenbetreuung nicht mehr aus dem Schulalltag wegzudenken. 

Das 25-jährige Bestehen wollen wir gemeinsam mit Ihnen feiern. 

Wann:    am 16. Oktober 2025 ab 14:00 Uhr 

Wo:    in der Paul-Roth-Schule

Eine Einladung mit allen Informationen folgt. 

Wir freuen uns! 

Absolutes Halteverbot vor Schule und Kinderhaus - Mehr Sicherheit für Kinder

Seit Jahren kommt es vor der Schule zu gefährlichen Situationen. Insbesondere die Kinder, die zu Fuß gehen, werden durch parkende Autos gefährdet. So kam es zum Beispiel mehrfach vor, dass Eltern auf dem Gehweg parkten und die Kinder auf die Straße ausweichen mussten. Dies war unter anderem Thema bei der jüngsten Verkehrsschau. Von der Verkehrsschaukommission wurde der Bereich auf Höhe der Grundschule selbst – zwischen der Parkbucht gegenüber Geb. 25 sowie der Hofzufahrt zur Schule – als besonders schützenswert beurteilt.

Um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, wurde deshalb ein absolutes Halteverbot angeordnet, welches regelmäßig überwacht wird. 

Bitte nutzen Sie für das Bringen und Holen Ihrer Kinder die extra dafür geschaffenen Parkplätze unterhalb der Schule/des Lehrschwimmbads. Es ist nur ein kleiner Mehraufwand, der jedoch zur Verkehrssicherheit beiträgt. Bitte bilden Sie auch Fahrgemeinschaften, wenn möglich

Mit der BundID digital Anträge stellen

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes werden Verwaltungsleistungen in Deutschland für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft digitalisiert. Für die Nutzung der Online-Dienste ist in der Regel ein Nutzerkonto zur Bestätigung der eigenen Identität erforderlich. Die BundID ist die zentrale Komponente des Bundes zur sicheren, einfachen und flexiblen Identifizierung und Authentifizierung gegenüber digitalen Verwaltungsleistungen. Mehr…
Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes werden Verwaltungsleistungen in Deutschland für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft digitalisiert. Für die Nutzung der Online-Dienste ist in der Regel ein Nutzerkonto zur Bestätigung der eigenen Identität erforderlich. Die BundID ist die zentrale Komponente des Bundes zur sicheren, einfachen und flexiblen Identifizierung und Authentifizierung gegenüber digitalen Verwaltungsleistungen.
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