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Aktuelles

Praktikant*innen gesucht

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Praktikant*innen.

Geänderte Öffnungszeiten am 11.12.2025

Aufgrund der Weihnachtsfeier der Gemeinde Börtlingen ist das Rathaus am 11.12.2025 nur bis 17 Uhr geöffnet.

Wir bitten um Ihr Verständnis

Einladung zur nächsten Gemeinderatssitzung

Vorgesehene Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1. Ehrung der Blutspenderinnen und Blutspender

2. Bürgerfragen

3. Behandlung von Bauanträgen a) Herstellung einer Lagerfläche für land- und forstwirtschaftliche Maschinen und Fahrzeuge sowie Anhänger auf Flurstück Nr. 730

b) Verschiedenes

4. Änderungen der Benutzungs- und Gebührenordnung der Turn- und Festhalle

5. Kalkulation der Wassergebühren für das Haushaltsjahr 2026

6. Kalkulation der Abwassergebühren für das Haushaltsjahr 2026

7. Steuerlicher Abschluss der Wasserversorgung 2022 8. Steuerlicher Abschluss der Wasserversorgung 2023

9. Bau eines Fuß- und Radwegs zum Gewerbegebiet „Seele“; Vergabe

10. Einführung eines Starkregenrisikomanagements

11. Verschiedenes 

Zu dieser Gemeinderatssitzung lade ich Sie herzlich ein. Die öffentlichen Sitzungsvorlagen liegen für die Zuhörer/-innen im Rathaussaal aus bzw. können in den nächsten Tagen am Infoständer des Rathauses abgeholt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Catenazzo Bürgermeisterin

Ablesen des Zählerstands Ihrer Wasseruhr

Die Gemeinde Börtlingen verschickt an alle Hauseigentümer einen Selbstablesebrief zur Ablesung des Zählerstands zum 31.12.2025. Hierzu bitten wir Sie, Ihren Zählerstand der Wasseruhr abzulesen und online unter www.boertlingen.de/wasseruhrablesung an uns zu übermitteln.

Alternativ besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre Daten auch per Telefon: 07161/95331-0 melden oder in den anhängenden Abschnitt des Selbstablesebriefs eintragen. Diesen können Sie per Post an uns schicken oder auch im Rathaus einwerfen. Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden, bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand bis spätestens 06.01.2026 mit. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Volles Haus bei der Nikolausparty des AkKiD

Am vergangenen Freitag fand im Bürgerhaus erstmalig eine Nikolausparty für Jugendliche statt – ein voller Erfolg mit rund 70 Teens bis 15 Jahren. Die weihnachtliche Deko mit vielen Lichterketten, gepaart mit Diskokugeln, sorgte für das passende Nikolaus-Flair. Der AkKiD hatte die Idee, bei den halbjährlichen Jugendkonferenzen wurde dann darüber beschlossen und nun umgesetzt.  Mehr…

Für die perfekte musikalische Begleitung sorgte DJ Andreas Baldauf, der nicht nur aktuelle Hits auflegte, sondern auch viele Musikwünsche erfüllte und damit für eine stets volle Tanzfläche sorgte. Auch die Foto-Box kam gut an, auch wenn es technische Schwierigkeiten gab. Die Fotos werden in den nächsten Wochen verteilt. 

Was wäre eine Nikolaus-Party ohne Nikolaus – hier gab es unter anderem sogenannte Knicklichter. Hotdogs, Pommes und frisch gebackene Waffeln fanden reißenden Absatz, und an der Getränkebar gab es Drinks, die auch gut ankamen.

Ein herzliches Dankeschön geht an den AKKiD für die hervorragende Organisation und Umsetzung der Veranstaltung sowie an die Stiftung Börtlingen für den großzügigen Zuschuss in Höhe von 400 €. Ein besonderer Dank gilt DJ Baldauf – eine Party steht und fällt mit der Musik und die hätte besser nicht sein können. Und lieber Nikolaus, schön, dass Du da warst.  

Übrigens, die neu installierten Rauchmelder im Bürgerhaus funktionieren zuverlässig: Die eingesetzte Nebelmaschine löste einen Alarm auf dem Handy von Feuerwehrkommandant Fink aus, der schnell vor Ort war und die Situation klären konnte. Danke auch dafür! 

Weniger…

Gemeinde sucht erneut Wohnraum

Die Gemeinde sucht Wohnraum für Menschen mit Fluchterfahrung (Anschlussunterbringung) sowie für Menschen, die ihre bisherige Wohnung verlassen müssen, weil sie zum Beispiel aufgrund Eigenbedarf gekündigt wurden.

Gesucht werden Wohnungen oder Häuser für Familien, Paare oder Einzelpersonen zur Miete. Ein Kauf ist nicht ausgeschlossen. 

Die Gemeinde Börtlingen übernimmt die Garantie für die Mietzahlungen und unterstützt gemeinsam mit dem Integrationsmanagement des Landkreises sowohl die Mieterinnen und Mieter als auch die Vermieterinnen und Vermieter mit Rat und Tat. Der Wohnraum soll längerfristig zur Verfügung stehen. 

Bei Fragen oder wenn Sie sich entschließen, Ihren Wohnraum zu vermieten oder verkaufen, wenden Sie sich bitte unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de direkt an mich. 

Vorankündigung - Geänderte Rathausöffnungszeiten in den Weihnachtsferien

Über die Feiertage bleibt die Gemeindeverwaltung von Montag, 29. Dezember 2025, bis einschließlich Montag, 05.01.2026, geschlossen.

Ab Mittwoch, 07.01.2026, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. 

An den Feiertagen und Schließungstagen erreichen Sie für standesamtliche und sonstige dringende unaufschiebbare Fälle Bürgermeisterin Sabine Catenazzo unter 07161 / 95331-12  bzw. per E-Mail unter catenazzo@boertlingen.de  

Bitte beachten Sie: Am Dienstag, 23.12.2025 ist das Rathaus bis 12 Uhr geöffnet.

Ihre Gemeindeverwaltung

Adventsdräff der Landfrauen Börtlingen – ein Besuchermagnet

Am vergangenen Donnerstag fand der erste „Adventsdräff“ auf dem Dorfplatz statt. Die vom Bauhof gefertigte Hütte sowie die stimmungsvolle Beleuchtung versetzte die zahlreichen Besucherinnen und Besucher in weihnachtliche Stimmung. Ein richtiges Weihnachtsmarkt-Feeling kam auf. Viele nutzten die Gelegenheit für nette Gespräche in entspannter Runde auch mit Nachbarn und Freunden, die man schon länger nicht mehr gesehen hatte. 

Für das leibliche Wohl standen Glühwein, Punsch, Saiten und Käsebrote bereit. 

Der nächste „Adventsdräff“ findet am 18.12.2025 statt. Dann übernehmen der Liederkranz Börtlingen und die Schlössleskracher die Bewirtung.

Vorankündigung Klimawerkstatt

Leider musste die Klimawerkstatt im November ausfallen. Nun steht ein neuer Termin fest: 

Bitte merken Sie sich 

Montag, 26. Januar 2026, um 18:30 Uhr

vor. 

Diejenigen, die sich bereits für den ersten Termin angemeldet haben, erhalten eine separate Einladung. 

Gelingen des Winterdienstes durch gemeinsame Verantwortung

Die Städte und Gemeinden sind im Rahmen des Winterdienstes verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen ihre Räum- und Streupflicht durchzuführen. 

Die Gemeinde Börtlingen hat in der Vergangenheit stets ihre Verpflichtung ganz allgemein in den Ortsstraßen wahrgenommen. Obwohl zum Beispiel ebene Wohnstraßen nicht unter die entsprechenden Kriterien fallen. Dies wollen wir im Rahmen eines wirtschaftlichen und effizienten Winterdienstes auch künftig so handhaben. 

Die Räum- und Streupflicht der Gemeinde beginnt bei vorhandener Glätte am Morgen, wenn der Verkehr einsetzt und endet am Abend. Vor Beginn des morgendlichen Hauptberufsverkehrs muss gestreut sein. Dieser Zeitpunkt wird in der Regel auf 7.00 Uhr angesetzt. Am Abend endet die Streupflicht in der Regel um 20.00 Uhr.

Mehr…

Der Streuplan der Gemeinde Börtlingen sieht vor, dass zunächst in den Ortslagen Börtlingen, Breech und Zell geräumt und gestreut wird, erst anschließend werden Außenbereichs-Wohnplätze angefahren.

Darüber hinaus muss bezüglich der landwirtschaftlichen Anwesen in den Morgenstunden auch noch die Fahrtroute für Milchtransporte berücksichtigt werden.

An verschiedenen erfahrungsgemäß kritischen Stellen im Gemeindegebiet haben wir wieder Streukisten mit Splittmaterial aufgestellt. Diese sollen dazu dienen, dass in kritischen Situationen auch einzelne Stellen der Ortsstraßen bei Bedarf im Wege der Selbsthilfe gestreut werden können. 

Auch lässt die Funktion eines Schneepfluges es nicht zu, dass Garagenzufahrten oder Hauszugänge ausgespart werden können. Insgesamt kann der Schnee eben nur seitlich an den Straßenrand weggeschoben werden.

Gerade in der Winterzeit kommt es beim Räumen und Streuen durch die Winterdienstfahrzeuge immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen durch parkende Fahrzeuge. Diese sollten gerade in der jetzigen Zeit so weit wie möglich auf den privaten Grundstücken abgestellt werden; auch an engen Straßenstellen und Gefällstrecken besteht immer die Gefahr, dass bei Schnee- und Eisglätte das Räumfahrzeug in parkende Fahrzeuge hineinrutschen kann. Die Autobesitzer bitten wir deshalb auf diesem Wege um ihre Mithilfe. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihr aktives Mitwirken.

Das Bauhofteam ist für den anstehenden Winterdienst bestens gerüstet. Bitte bringen Sie unserem Bauhofteam auch bei Eis und Schnee etwas Verständnis entgegen. Sie werden sich, wie auch in den vergangenen Jahren, alle Mühe geben – können jedoch nicht überall gleichzeitig sein.

 

Zusammenfassung der Pflichten der Anlieger

 Grundsätzlich sind die Eigentümer der an öffentlichen Straßen und Wegen angrenzenden Grundstücke verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob das Gebäude selbst bewohnt wird oder vermietet ist.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Zeitlicher Rahmen: Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr müssen die Wege verkehrssicher sein. Die Pflicht besteht jeweils bis 20 Uhr.
  • Breite des Gehwegs: Es muss mindestens ein etwa 1 Meter breiter Streifen geräumt werden, damit Fußgänger sicher passieren können.
  • Einsatz von Streumitteln: Vorrang haben abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt. Auftausalze sollen nur in Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) benutzt werden.
  • Freihalten von Zugängen: Auch Zugänge zu Mülltonnen, Briefkästen und Hauszugängen sind entsprechend zu sichern.
  • Schneehaufen: Räumgut darf nicht auf die Straße oder auf Radwege geschoben werden.

Gemeinsame Verantwortung Damit alle sicher durch den Winter kommen, sind wir auf die Mithilfe aller Anlieger angewiesen. Bitte erfüllen Sie gewissenhaft Ihre Räum- und Streupflichten und sprechen Sie gegebenenfalls auch mit Ihren Mietern oder Nachbarn darüber. Nur gemeinsam können wir glatte Wege vermeiden, sichere Schulwege und ein gutes Miteinander gewährleisten.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen eine sichere Winterzeit!

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Profitieren auch Sie von der Wiedervermietungsprämie

Durch steigende Immobilienpreise und Mietpreise besteht zunehmend Bedarf an bezahlbaren Mietwohnraum auch in der Gemeinde Börtlingen. Gleichzeitig gibt es vorhandenen Wohnraum, der leer steht und nicht genutzt wird. Um diesen leerstehenden Wohnraum wieder zu aktivieren und somit dem Wohnungsmarkt wieder zugänglich zu machen, nutzt die Gemeinde Börtlingen das Förderangebot des Landes und gibt die Mittel eins zu eins weiter. 

 

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So funktioniert´s:

Wird eine seit längerem leerstehende Wohnung, welche in einem guten vermietbaren Zustand ist, wiedervermietet, so wird dem Eigentümer eine Prämie, welche die Gemeinde für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten bei der Vermietung von leerstehendem Wohnraum vom Land erhält, in voller Höhe als Wiedervermietungsprämie ausgezahlt.

Voraussetzungen: 

  • Der Wohnraum steht zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. sechs Monate leer.
      
  • Es wird ein unbefristetes oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristetes Mietverhältnis abgeschlossen. 
      
  • Es wird im Vorfeld der Vermietung Kontakt zur Gemeinde Börtlingen aufgenommen.

 

Höhe der Prämie: 

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss (Prämie) in Höhe von zwei Nettomonats-Kaltmieten, maximal 2.000,00 Euro je wiedervermieteter Wohnung.

Für die Auszahlung der Prämie ist die Vorlage eines Mietvertrages entsprechend der oben genannten Kriterien sowie die Angabe Ihrer Bankverbindung ausreichend. 

Bei Interesse steht Ihnen Bürgermeisterin Catenazzo unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de gerne zur Verfügung. 

 

Übrigens:  Die erste Prämie kann in der nächsten Woche bereits ausbezahlt werden – und die neuen Mieter freuen sich. 

Fügen Sie hier den erweiterten Text ein.
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Kommen Sie in unser Lehrschwimmbad

Unser Lehrschwimmbad hat nach den Sommerferien wieder zu folgenden Zeiten geöffnet, außer in den Ferien:

  • Familienbad – dienstags von 17:00 bis 19:00 Uhr
     Hier können Groß und Klein gemeinsam plantschen, schwimmen üben und Spaß im Wasser haben.
  • Frauenschwimmen – dienstags von 19:00 bis 21:00 Uhr
     Eine entspannte Atmosphäre nur für Frauen – ideal, um in Ruhe Bahnen zu ziehen oder sich beim Schwimmen fit zu halten.
  • Aquafitness – dienstags von 19:30 bis 20:00 Uhr
     Bewegung im Wasser macht nicht nur Spaß, sondern schont auch die Gelenke. Kommen Sie vorbei und probieren Sie es aus!

Ob sportlich aktiv, entspannt oder spielerisch mit der ganzen Familie – unser Lehrschwimmbad bietet den passenden Rahmen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Gemeinderat setzt ein Zeichen für die Aktivierung von leerstehendem Wohnraum

Beantragung der Wiedervermieterungsprämie ab sofort möglich

Durch steigende Immobilienpreise und Mietpreise besteht zunehmend Bedarf an bezahlbarem Mietwohnraum auch in der Gemeinde Börtlingen. Gleichzeitig gibt es vorhandenen Wohnraum, der leer steht und nicht genutzt wird. Um diesen leerstehenden Wohnraum wieder zu aktivieren und somit dem Wohnungsmarkt wieder zugänglich zu machen, nutzt die Gemeinde Börtlingen das Förderangebot des Landes und gibt die Mittel eins zu eins weiter. 

So funktioniert´s:

Mehr…

Wird eine seit längerem leerstehende Wohnung, welche in einem guten vermietbaren Zustand ist, wiedervermietet, so wird dem Eigentümer eine Prämie, welche die Gemeinde für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten bei der Vermietung von leerstehendem Wohnraum vom Land erhält, in voller Höhe als Wiedervermietungsprämie ausgezahlt.

Voraussetzungen: 

  • Der Wohnraum steht zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. sechs Monate leer.
  • Es wird ein unbefristetes oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristetes Mietverhältnis abgeschlossen. 
  • Es wird im Vorfeld der Vermietung Kontakt zur Gemeinde Börtlingen aufgenommen.

Höhe der Prämie: 

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss (Prämie) in Höhe von zwei Nettomonats-Kaltmieten, maximal 2.000,00 Euro je wiedervermieteter Wohnung.

Für die Auszahlung der Prämie ist die Vorlage eines Mietvertrages entsprechend der oben genannten Kriterien sowie die Angabe Ihrer Bankverbindung ausreichend. 

Bei Interesse steht Ihnen Bürgermeisterin Catenazzo unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de gerne zur Verfügung. 

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Mit der BundID digital Anträge stellen

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes werden Verwaltungsleistungen in Deutschland für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft digitalisiert. Für die Nutzung der Online-Dienste ist in der Regel ein Nutzerkonto zur Bestätigung der eigenen Identität erforderlich. Die BundID ist die zentrale Komponente des Bundes zur sicheren, einfachen und flexiblen Identifizierung und Authentifizierung gegenüber digitalen Verwaltungsleistungen. Mehr…
Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes werden Verwaltungsleistungen in Deutschland für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft digitalisiert. Für die Nutzung der Online-Dienste ist in der Regel ein Nutzerkonto zur Bestätigung der eigenen Identität erforderlich. Die BundID ist die zentrale Komponente des Bundes zur sicheren, einfachen und flexiblen Identifizierung und Authentifizierung gegenüber digitalen Verwaltungsleistungen.
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