Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Praktikant*innen.
Die erste Grundsteuerrate sowie die erste Vorauszahlungsrate auf die Gewerbesteuer sind am 15. Februar zur Zahlung fällig.
Die Höhe der Vorauszahlungsraten richtet sich nach dem Ihnen zuletzt zugestellten Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuerbescheid.
Wir bitten die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, um pünktliche Überweisung, da sonst Mahngebühren und Säumniszuschläge festgesetzt werden müssen.
Falls Sie künftig Ihre Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer oder Ihre vierteljährlichen Grundsteuerraten abbuchen lassen wollen, erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung einen Vordruck zur Erteilung einer Einzugsermächtigung.
Wenn Sie Fragen zur Grundsteuer oder Gewerbesteuer haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Engel oder Frau Leonhardt, 07161/953 31-14, oder finanzen@boertlingen.de
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sehen wir künftig von der Veröffentlichung von Glückwünschen zu Geburtstagen und Ehejubiläen ab.
Wir wünschen allen herzlich einen schönen Ehrentag.
Informationen für Verkehrsteilnehmende
Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Fragen sowie Beschwerden zum Parken im Kreuzungsbereich ein. Mit diesem Artikel möchten wir Sie über die Rechtslage informieren.
Die Untersagung des Parkens im Kreuzungsbereich hat dabei einen wichtigen Hintergrund, denn hierbei handelt es sich um Verkehrsstellen, die in der Regel ein hohes Unfallrisiko aufweisen. Aus diesem Grund sollen zusätzliche Hindernisse – wie parkende Fahrzeuge – von diesen Straßenabschnitten ferngehalten werden. Es handelt sich hierbei also um eine Maßnahme zur Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit.
Mehr… Weniger…Müllsammel-Aktion
Auf unseren Spaziergängen durch die Natur sehen die Wiesenhüpfer immer wieder sehr viel Müll am Wegesrand und auf der Wiese. Am Donnerstag, den 22. Januar 2026, haben wir uns, mit Tüten und Schaufeln ausgestattet, auf den Weg gemacht.
Von der „Villa Wiese“ den Zeller Buckel hoch bis unterhalb des Kinderhauses und am Waldrand zurück, hielten wir Ausschau nach Müll.
Mehr… Weniger…Am 7. März 2026 findet in der Gemeinde wieder eine Ortsputzete statt. Schon heute möchten wir die Bürgerschaft auf diesen Termin aufmerksam machen.
Über die Unterstützung zahlreicher Helferinnen und Helfer würden wir uns sehr freuen und bitten darum, sich den Termin bereits jetzt schon vorzumerken.
Weitere Informationen zum Ablauf und zur Organisation folgen in Kürze.
Donnerstag, 26. Februar 1. Handwerker- und Gewerbetreff
Samstag, 7. März Ortsputzete Gemeinsam putzen wir unseren Ort heraus
Montag, 13. April Besprechung der Vereine und Gruppen zur 825-Jahr-Feier 2027
Nähere Informationen folgen …
Die öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl am 8. März 2026 wird im Verbandsteil gemeinsam für alle Verbandsgemeinden veröffentlicht. Bitte entnehmen Sie dort die entsprechenden Informationen. Bei Fragen steht Ihnen Herr Spitz unter der Telefonnummer 07161/9533116 oder per E-Mail unter spitz@boertlingen.de gerne zur Verfügung.
Zur Landtagswahl am 08.03.2026 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.boertlingen.de an.
Mehr… Weniger…Aufgrund von Arbeiten zur Behebung einer Stromstörung kommt es in der Hauptstraße (K 1408) auf Höhe Hausnummer 46 zu einer halbseitigen Straßensperrung und Gehwegsperrung.
Die Sperrung gilt von Januar 2026 bis voraussichtlich Ende Februar 2026. Der Verkehr wird entsprechend abgesichert. Der Fußgängerverkehr wird auf die gegenüberliegende Straßenseite geführt.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
Ihr Bürgermeisteramt
Der für Donnerstag, 15.01.2026, geplante Handwerker-Treff wird auf 26.02.2026 verschoben. Persönliche Einladungen an die Gewerbetreibenden erfolgen rechtzeitig.
Fertigstellung der Hausanschlüsse
Derzeit werden Kundinnen und Kunden per Mail angeschrieben, mit der Bitte, einen Termin für die Hausanschlussarbeiten der Deutschen Glasfaser zu vereinbaren.
Die Verwaltung hat sich bei der Deutschen Glasfaser versichert, dass es sich bei dem Absender um eine von der Deutschen Glasfaser beauftragten Firma handelt.
Die Firma NXT (ZTE), Düsseldorf, führt als ersten Schritt eine Besichtigung durch, damit dokumentiert werden kann, wie der Anschluss gebaut werden soll. Anschließend wird ein Anschlusstermin vereinbart.
Die Gemeinde sucht Wohnraum für Menschen mit Fluchterfahrung (Anschlussunterbringung) sowie für Menschen, die ihre bisherige Wohnung verlassen müssen, weil sie zum Beispiel aufgrund Eigenbedarf gekündigt wurden.
Gesucht werden Wohnungen oder Häuser für Familien, Paare oder Einzelpersonen zur Miete. Ein Kauf ist nicht ausgeschlossen.
Die Gemeinde Börtlingen übernimmt die Garantie für die Mietzahlungen und unterstützt gemeinsam mit dem Integrationsmanagement des Landkreises sowohl die Mieterinnen und Mieter als auch die Vermieterinnen und Vermieter mit Rat und Tat. Der Wohnraum soll längerfristig zur Verfügung stehen.
Bei Fragen oder wenn Sie sich entschließen, Ihren Wohnraum zu vermieten oder verkaufen, wenden Sie sich bitte unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de direkt an mich.
Die Städte und Gemeinden sind im Rahmen des Winterdienstes verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen ihre Räum- und Streupflicht durchzuführen.
Die Gemeinde Börtlingen hat in der Vergangenheit stets ihre Verpflichtung ganz allgemein in den Ortsstraßen wahrgenommen. Obwohl zum Beispiel ebene Wohnstraßen nicht unter die entsprechenden Kriterien fallen. Dies wollen wir im Rahmen eines wirtschaftlichen und effizienten Winterdienstes auch künftig so handhaben.
Die Räum- und Streupflicht der Gemeinde beginnt bei vorhandener Glätte am Morgen, wenn der Verkehr einsetzt und endet am Abend. Vor Beginn des morgendlichen Hauptberufsverkehrs muss gestreut sein. Dieser Zeitpunkt wird in der Regel auf 7.00 Uhr angesetzt. Am Abend endet die Streupflicht in der Regel um 20.00 Uhr.
Mehr… Weniger…Durch steigende Immobilienpreise und Mietpreise besteht zunehmend Bedarf an bezahlbaren Mietwohnraum auch in der Gemeinde Börtlingen. Gleichzeitig gibt es vorhandenen Wohnraum, der leer steht und nicht genutzt wird. Um diesen leerstehenden Wohnraum wieder zu aktivieren und somit dem Wohnungsmarkt wieder zugänglich zu machen, nutzt die Gemeinde Börtlingen das Förderangebot des Landes und gibt die Mittel eins zu eins weiter.
Mehr… Weniger…
Unser Lehrschwimmbad hat nach den Sommerferien wieder zu folgenden Zeiten geöffnet, außer in den Ferien:
Ob sportlich aktiv, entspannt oder spielerisch mit der ganzen Familie – unser Lehrschwimmbad bietet den passenden Rahmen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Beantragung der Wiedervermieterungsprämie ab sofort möglich
Durch steigende Immobilienpreise und Mietpreise besteht zunehmend Bedarf an bezahlbarem Mietwohnraum auch in der Gemeinde Börtlingen. Gleichzeitig gibt es vorhandenen Wohnraum, der leer steht und nicht genutzt wird. Um diesen leerstehenden Wohnraum wieder zu aktivieren und somit dem Wohnungsmarkt wieder zugänglich zu machen, nutzt die Gemeinde Börtlingen das Förderangebot des Landes und gibt die Mittel eins zu eins weiter.
So funktioniert´s:
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