Aktuelles

Praktikant*innen gesucht

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Praktikant*innen.

Vorauszahlungen auf die Grund- und Gewerbesteuer 2026

Die erste Grundsteuerrate sowie die erste Vorauszahlungsrate auf die Gewerbesteuer sind am 15. Februar zur Zahlung fällig.

Die Höhe der Vorauszahlungsraten richtet sich nach dem Ihnen zuletzt zugestellten Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuerbescheid. 

Wir bitten die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, um pünktliche Überweisung, da sonst Mahngebühren und Säumniszuschläge festgesetzt werden müssen. 

Falls Sie künftig Ihre Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer oder Ihre vierteljährlichen Grundsteuerraten abbuchen lassen wollen, erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung einen Vordruck zur Erteilung einer Einzugsermächtigung.

Wenn Sie Fragen zur Grundsteuer oder Gewerbesteuer haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Engel oder Frau Leonhardt, 07161/953 31-14, oder finanzen@boertlingen.de

Veröffentlichung von Glückwünschen zu Geburtstagen und Ehejubiläen

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sehen wir künftig von der Veröffentlichung von Glückwünschen zu Geburtstagen und Ehejubiläen ab. 

Wir wünschen allen herzlich einen schönen Ehrentag.

 

Parken im Kreuzungsbereich

Informationen für Verkehrsteilnehmende

Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Fragen sowie Beschwerden zum Parken im Kreuzungsbereich ein. Mit diesem Artikel möchten wir Sie über die Rechtslage informieren. 

Die Untersagung des Parkens im Kreuzungsbereich hat dabei einen wichtigen Hintergrund, denn hierbei handelt es sich um Verkehrsstellen, die in der Regel ein hohes Unfallrisiko aufweisen. Aus diesem Grund sollen zusätzliche Hindernisse – wie parkende Fahrzeuge – von diesen Straßenabschnitten ferngehalten werden. Es handelt sich hierbei also um eine Maßnahme zur Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit.

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 Rechtsgrundlage

 § 12 Abs. 3 StVO (Straßenverkehrsordnung) regelt, wo das Parken verboten ist:

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

5. vor Bordsteinabsenkungen.

Um die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern, wird der Gemeindevollzugsdienst in den kommenden Wochen vermehrt auf die korrekte Einhaltung des Parkverbots im Kreuzungsbereich achten. 

Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, um gemeinsam für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen.

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Neues aus der Naturgruppe „Villa Wiese“

Müllsammel-Aktion

Auf unseren Spaziergängen durch die Natur sehen die Wiesenhüpfer immer wieder sehr viel Müll am Wegesrand und auf der Wiese. Am Donnerstag, den 22. Januar 2026, haben wir uns, mit Tüten und Schaufeln ausgestattet, auf den Weg gemacht.

Von der „Villa Wiese“ den Zeller Buckel hoch bis unterhalb des Kinderhauses und am Waldrand zurück, hielten wir Ausschau nach Müll.

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Die Wiesenhüpfer sammelten erschreckend viele Flaschen, allerlei Verpackungsmaterial und Silvesterböller auf. Ruckzuck war der Müllsack so schwer, dass dieser abwechselnd getragen werden musste.

Allerdings war beim Müllsammeln Vorsicht geboten, da am Wegesrand alle paar Meter ein Hundekothaufen lag. 

Die Wiesenhüpfer waren entsetzt, wie viele „Müllschweine“ diesen Weg benutzen, da es doch überall Mülleimer gibt - oder der Müll am besten wieder mit nach Hause genommen wird.

Wir hoffen, dass bei der baldigen „Ortsputzede“ an diesem Weg nicht wieder so viel Müll zu finden ist.

Danksagung für die Spenden

Auf diesem Weg wollen sich die Wiesenhüpfer der Naturgruppe „Villa Wiese“ für folgende Spenden herzlichst bedanken:

AKKiD (Anfänger-Schnitzmesser; Bewegungsspiel; Lupen)

Elternbeirat (spannende Bücher zum Vorlesen, als Weihnachtsgeschenk)

Stiftung Börtlingen (Werkbänke mit Schraubstock für die kleinen und großen Wiesenhüpfer)

 

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Vorankündigung Ortsputzete

Am 7. März 2026 findet in der Gemeinde wieder eine Ortsputzete statt. Schon heute möchten wir die Bürgerschaft auf diesen Termin aufmerksam machen.

Über die Unterstützung zahlreicher Helferinnen und Helfer würden wir uns sehr freuen und bitten darum, sich den Termin bereits jetzt schon vorzumerken.

Weitere Informationen zum Ablauf und zur Organisation folgen in Kürze. 

Save the date!

Donnerstag, 26. Februar  1. Handwerker- und Gewerbetreff 

Samstag, 7. März  Ortsputzete   Gemeinsam putzen wir unseren Ort heraus

Montag, 13. April  Besprechung der Vereine und Gruppen zur 825-Jahr-Feier 2027

Nähere Informationen folgen … 

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl am 8. März 2026

Die öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl am 8. März 2026 wird im Verbandsteil gemeinsam für alle Verbandsgemeinden veröffentlicht. Bitte entnehmen Sie dort die entsprechenden Informationen. Bei Fragen steht Ihnen Herr Spitz unter der Telefonnummer 07161/9533116 oder per E-Mail unter spitz@boertlingen.de gerne zur Verfügung.

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage  www.boertlingen.de  an. 

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Unter „Unsere Gemeinde/Wahlen/Landtagswahl-2026" kommen Sie zum Link für den Wahlscheinantrag und erhalten ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Amtsbotin zugestellt.

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst in der ersten Februarhälfte zugestellt werden können, wenn uns die Stimmzettel geliefert werden. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt voraussichtlich noch in dieser Woche.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an petter@boertlingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Nach wie vor ist es ebenfalls möglich, die Briefwahlunterlagen persönlich zu den gewohnten Öffnungszeiten im Bürgerbüro zu beantragen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Frau Petter Tel.: 07161 95331-11, E-Mail: petter@boertlingen.de

Herr Spitz Tel.: 07161 95331-16, E-Mail: spitz@boertlingen.de .

Bei Fragen zur Wahlhandlung, zum Wahlvorgang und den Wahlberechtigungen wenden Sie sich bitte an Herrn Spitz.

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Halbseitige Straßensperrung inkl. Gehwegsperrung

Aufgrund von Arbeiten zur Behebung einer Stromstörung kommt es in der Hauptstraße (K 1408) auf Höhe Hausnummer 46 zu einer halbseitigen Straßensperrung und Gehwegsperrung.

Die Sperrung gilt von Januar 2026 bis voraussichtlich Ende Februar 2026. Der Verkehr wird entsprechend abgesichert. Der Fußgängerverkehr wird auf die gegenüberliegende Straßenseite geführt.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis.

Ihr Bürgermeisteramt

 

Handwerker-Treff wird auf Februar verschoben

Der für Donnerstag, 15.01.2026, geplante Handwerker-Treff wird auf 26.02.2026 verschoben. Persönliche Einladungen an die Gewerbetreibenden erfolgen rechtzeitig. 

Aktuelles zum Glasfaserausbau

Fertigstellung der Hausanschlüsse 

Derzeit werden Kundinnen und Kunden per Mail angeschrieben, mit der Bitte, einen Termin für die Hausanschlussarbeiten der Deutschen Glasfaser zu vereinbaren. 

Die Verwaltung hat sich bei der Deutschen Glasfaser versichert, dass es sich bei dem Absender um eine von der Deutschen Glasfaser beauftragten Firma handelt. 

Die Firma NXT (ZTE), Düsseldorf, führt als ersten Schritt eine Besichtigung durch, damit dokumentiert werden kann, wie der Anschluss gebaut werden soll. Anschließend wird ein Anschlusstermin vereinbart. 

Gemeinde sucht erneut Wohnraum

Die Gemeinde sucht Wohnraum für Menschen mit Fluchterfahrung (Anschlussunterbringung) sowie für Menschen, die ihre bisherige Wohnung verlassen müssen, weil sie zum Beispiel aufgrund Eigenbedarf gekündigt wurden.

Gesucht werden Wohnungen oder Häuser für Familien, Paare oder Einzelpersonen zur Miete. Ein Kauf ist nicht ausgeschlossen. 

Die Gemeinde Börtlingen übernimmt die Garantie für die Mietzahlungen und unterstützt gemeinsam mit dem Integrationsmanagement des Landkreises sowohl die Mieterinnen und Mieter als auch die Vermieterinnen und Vermieter mit Rat und Tat. Der Wohnraum soll längerfristig zur Verfügung stehen. 

Bei Fragen oder wenn Sie sich entschließen, Ihren Wohnraum zu vermieten oder verkaufen, wenden Sie sich bitte unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de direkt an mich. 

Gelingen des Winterdienstes durch gemeinsame Verantwortung

Die Städte und Gemeinden sind im Rahmen des Winterdienstes verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen ihre Räum- und Streupflicht durchzuführen. 

Die Gemeinde Börtlingen hat in der Vergangenheit stets ihre Verpflichtung ganz allgemein in den Ortsstraßen wahrgenommen. Obwohl zum Beispiel ebene Wohnstraßen nicht unter die entsprechenden Kriterien fallen. Dies wollen wir im Rahmen eines wirtschaftlichen und effizienten Winterdienstes auch künftig so handhaben. 

Die Räum- und Streupflicht der Gemeinde beginnt bei vorhandener Glätte am Morgen, wenn der Verkehr einsetzt und endet am Abend. Vor Beginn des morgendlichen Hauptberufsverkehrs muss gestreut sein. Dieser Zeitpunkt wird in der Regel auf 7.00 Uhr angesetzt. Am Abend endet die Streupflicht in der Regel um 20.00 Uhr.

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Der Streuplan der Gemeinde Börtlingen sieht vor, dass zunächst in den Ortslagen Börtlingen, Breech und Zell geräumt und gestreut wird, erst anschließend werden Außenbereichs-Wohnplätze angefahren.

Darüber hinaus muss bezüglich der landwirtschaftlichen Anwesen in den Morgenstunden auch noch die Fahrtroute für Milchtransporte berücksichtigt werden.

An verschiedenen erfahrungsgemäß kritischen Stellen im Gemeindegebiet haben wir wieder Streukisten mit Splittmaterial aufgestellt. Diese sollen dazu dienen, dass in kritischen Situationen auch einzelne Stellen der Ortsstraßen bei Bedarf im Wege der Selbsthilfe gestreut werden können. 

Auch lässt die Funktion eines Schneepfluges es nicht zu, dass Garagenzufahrten oder Hauszugänge ausgespart werden können. Insgesamt kann der Schnee eben nur seitlich an den Straßenrand weggeschoben werden.

Gerade in der Winterzeit kommt es beim Räumen und Streuen durch die Winterdienstfahrzeuge immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen durch parkende Fahrzeuge. Diese sollten gerade in der jetzigen Zeit so weit wie möglich auf den privaten Grundstücken abgestellt werden; auch an engen Straßenstellen und Gefällstrecken besteht immer die Gefahr, dass bei Schnee- und Eisglätte das Räumfahrzeug in parkende Fahrzeuge hineinrutschen kann. Die Autobesitzer bitten wir deshalb auf diesem Wege um ihre Mithilfe. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihr aktives Mitwirken.

Das Bauhofteam ist für den anstehenden Winterdienst bestens gerüstet. Bitte bringen Sie unserem Bauhofteam auch bei Eis und Schnee etwas Verständnis entgegen. Sie werden sich, wie auch in den vergangenen Jahren, alle Mühe geben – können jedoch nicht überall gleichzeitig sein.

 

Zusammenfassung der Pflichten der Anlieger

 Grundsätzlich sind die Eigentümer der an öffentlichen Straßen und Wegen angrenzenden Grundstücke verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob das Gebäude selbst bewohnt wird oder vermietet ist.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Zeitlicher Rahmen: Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr müssen die Wege verkehrssicher sein. Die Pflicht besteht jeweils bis 20 Uhr.
  • Breite des Gehwegs: Es muss mindestens ein etwa 1 Meter breiter Streifen geräumt werden, damit Fußgänger sicher passieren können.
  • Einsatz von Streumitteln: Vorrang haben abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt. Auftausalze sollen nur in Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) benutzt werden.
  • Freihalten von Zugängen: Auch Zugänge zu Mülltonnen, Briefkästen und Hauszugängen sind entsprechend zu sichern.
  • Schneehaufen: Räumgut darf nicht auf die Straße oder auf Radwege geschoben werden.

Gemeinsame Verantwortung Damit alle sicher durch den Winter kommen, sind wir auf die Mithilfe aller Anlieger angewiesen. Bitte erfüllen Sie gewissenhaft Ihre Räum- und Streupflichten und sprechen Sie gegebenenfalls auch mit Ihren Mietern oder Nachbarn darüber. Nur gemeinsam können wir glatte Wege vermeiden, sichere Schulwege und ein gutes Miteinander gewährleisten.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen eine sichere Winterzeit!

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Profitieren auch Sie von der Wiedervermietungsprämie

Durch steigende Immobilienpreise und Mietpreise besteht zunehmend Bedarf an bezahlbaren Mietwohnraum auch in der Gemeinde Börtlingen. Gleichzeitig gibt es vorhandenen Wohnraum, der leer steht und nicht genutzt wird. Um diesen leerstehenden Wohnraum wieder zu aktivieren und somit dem Wohnungsmarkt wieder zugänglich zu machen, nutzt die Gemeinde Börtlingen das Förderangebot des Landes und gibt die Mittel eins zu eins weiter. 

 

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So funktioniert´s:

Wird eine seit längerem leerstehende Wohnung, welche in einem guten vermietbaren Zustand ist, wiedervermietet, so wird dem Eigentümer eine Prämie, welche die Gemeinde für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten bei der Vermietung von leerstehendem Wohnraum vom Land erhält, in voller Höhe als Wiedervermietungsprämie ausgezahlt.

Voraussetzungen: 

  • Der Wohnraum steht zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. sechs Monate leer.
      
  • Es wird ein unbefristetes oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristetes Mietverhältnis abgeschlossen. 
      
  • Es wird im Vorfeld der Vermietung Kontakt zur Gemeinde Börtlingen aufgenommen.

 

Höhe der Prämie: 

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss (Prämie) in Höhe von zwei Nettomonats-Kaltmieten, maximal 2.000,00 Euro je wiedervermieteter Wohnung.

Für die Auszahlung der Prämie ist die Vorlage eines Mietvertrages entsprechend der oben genannten Kriterien sowie die Angabe Ihrer Bankverbindung ausreichend. 

Bei Interesse steht Ihnen Bürgermeisterin Catenazzo unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de gerne zur Verfügung. 

 

Übrigens:  Die erste Prämie kann in der nächsten Woche bereits ausbezahlt werden – und die neuen Mieter freuen sich. 

Fügen Sie hier den erweiterten Text ein.
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Kommen Sie in unser Lehrschwimmbad

Unser Lehrschwimmbad hat nach den Sommerferien wieder zu folgenden Zeiten geöffnet, außer in den Ferien:

  • Familienbad – dienstags von 17:00 bis 19:00 Uhr
     Hier können Groß und Klein gemeinsam plantschen, schwimmen üben und Spaß im Wasser haben.
  • Frauenschwimmen – dienstags von 19:00 bis 21:00 Uhr
     Eine entspannte Atmosphäre nur für Frauen – ideal, um in Ruhe Bahnen zu ziehen oder sich beim Schwimmen fit zu halten.
  • Aquafitness – dienstags von 19:30 bis 20:00 Uhr
     Bewegung im Wasser macht nicht nur Spaß, sondern schont auch die Gelenke. Kommen Sie vorbei und probieren Sie es aus!

Ob sportlich aktiv, entspannt oder spielerisch mit der ganzen Familie – unser Lehrschwimmbad bietet den passenden Rahmen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Gemeinderat setzt ein Zeichen für die Aktivierung von leerstehendem Wohnraum

Beantragung der Wiedervermieterungsprämie ab sofort möglich

Durch steigende Immobilienpreise und Mietpreise besteht zunehmend Bedarf an bezahlbarem Mietwohnraum auch in der Gemeinde Börtlingen. Gleichzeitig gibt es vorhandenen Wohnraum, der leer steht und nicht genutzt wird. Um diesen leerstehenden Wohnraum wieder zu aktivieren und somit dem Wohnungsmarkt wieder zugänglich zu machen, nutzt die Gemeinde Börtlingen das Förderangebot des Landes und gibt die Mittel eins zu eins weiter. 

So funktioniert´s:

Mehr…

Wird eine seit längerem leerstehende Wohnung, welche in einem guten vermietbaren Zustand ist, wiedervermietet, so wird dem Eigentümer eine Prämie, welche die Gemeinde für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten bei der Vermietung von leerstehendem Wohnraum vom Land erhält, in voller Höhe als Wiedervermietungsprämie ausgezahlt.

Voraussetzungen: 

  • Der Wohnraum steht zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. sechs Monate leer.
  • Es wird ein unbefristetes oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristetes Mietverhältnis abgeschlossen. 
  • Es wird im Vorfeld der Vermietung Kontakt zur Gemeinde Börtlingen aufgenommen.

Höhe der Prämie: 

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss (Prämie) in Höhe von zwei Nettomonats-Kaltmieten, maximal 2.000,00 Euro je wiedervermieteter Wohnung.

Für die Auszahlung der Prämie ist die Vorlage eines Mietvertrages entsprechend der oben genannten Kriterien sowie die Angabe Ihrer Bankverbindung ausreichend. 

Bei Interesse steht Ihnen Bürgermeisterin Catenazzo unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de gerne zur Verfügung. 

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Mit der BundID digital Anträge stellen

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes werden Verwaltungsleistungen in Deutschland für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft digitalisiert. Für die Nutzung der Online-Dienste ist in der Regel ein Nutzerkonto zur Bestätigung der eigenen Identität erforderlich. Die BundID ist die zentrale Komponente des Bundes zur sicheren, einfachen und flexiblen Identifizierung und Authentifizierung gegenüber digitalen Verwaltungsleistungen. Mehr…
Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes werden Verwaltungsleistungen in Deutschland für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft digitalisiert. Für die Nutzung der Online-Dienste ist in der Regel ein Nutzerkonto zur Bestätigung der eigenen Identität erforderlich. Die BundID ist die zentrale Komponente des Bundes zur sicheren, einfachen und flexiblen Identifizierung und Authentifizierung gegenüber digitalen Verwaltungsleistungen.
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