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Aktuelles

Praktikant*innen gesucht

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Praktikant*innen.

Pressemitteilung Kläranlage des Zweckverbands Marbach- und Krettenbachtal vor umfangreichen Erneuerungsmaßnahmen

Die Kläranlage des Zweckverbands Abwasserreinigung Marbach- und Krettenbachtal steht vor umfassenden Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen. Im Mittelpunkt der Verbandsversammlung am 11. März 2026 stand die zukünftige Entwicklung der Anlage, die bereits seit 1974 in Betrieb ist und in mehreren Bereichen technisch erneuert werden muss. Mehr…

Im Rahmen der Sitzung hatten die Mitglieder der Verbandsversammlung sowie interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer die Gelegenheit, sich direkt vor Ort ein Bild von der Anlage zu machen. Dabei informierten sie sich insbesondere über die derzeit laufenden Arbeiten zur Erneuerung der Phosphatelimination sowie über die Verbesserung der Zufahrtsmöglichkeiten zur Anlage. Beide Maßnahmen sollen voraussichtlich bis Ende April abgeschlossen sein.

In der anschließenden Sitzung im Rathaus standen die weiteren geplanten Investitionen im Mittelpunkt der Beratungen. Insgesamt sind für die Jahre 2026 und 2027 Investitionen in Höhe von rund 4,033 Millionen Euro vorgesehen. Geplant sind unter anderem die Erneuerung der auf der Anlage benötigten Zwischenhebewerke, eine Verkleinerung des Vorklärbeckens sowie der Neubau einer Gasfackel. Darüber hinaus sollen die vorhandenen Belüftungsgebläse sowie der Nachklärbeckenräumer ersetzt werden. Auch die zugehörige Mess-, Steuer- und Regeltechnik wird im Zuge der Maßnahmen modernisiert.

Unmittelbar im Anschluss an die laufende Erneuerung der Phosphatfällung steht zudem die Leerung des Faulturms an. Die dafür erforderlichen Aufträge wurden in der Sitzung vergeben.

Mit dem einstimmigen Beschluss des Haushaltsplans 2026 hat die Verbandsversammlung die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen geschaffen und die Verwaltung mit deren Durchführung beauftragt.

Eine Anpassung der geplanten Betriebskostenumlage gegenüber dem Jahr 2025 war unumgänglich: Bedingt durch die anstehende Faulturmleerung sowie weitere Unterhaltungsmaßnahmen steigt der Betriebskostenanteil für die Kläranlage gegenüber dem Vorjahr um 31 Cent von 1,46 Euro/m³ auf 1,77 Euro/m³.

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Ostergruß

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Frühling steht vor der Tür, die Tage werden länger, die Natur erwacht – und irgendwo da draußen gibt es offenbar ein Huhn, das heimlich bunte Eier versteckt. Falls Sie es sehen: bitte nicht erschrecken, es gehört zu dieser Jahreszeit einfach dazu.

Ostern ist die perfekte Gelegenheit, kurz innezuhalten, frische Luft zu schnappen, den Garten (oder zumindest den Balkon) auf Vordermann zu bringen – und sich die wichtige Frage zu stellen: Wer hat eigentlich die ganzen Eier versteckt und warum finde ich immer nur die, die ich selbst versteckt habe?

Egal, ob Sie die Feiertage bei einem ausgedehnten Spaziergang, beim gemütlichen Beisammensein mit Familie und Freunden oder beim strategischen Eiersuchen verbringen – ich wünsche Ihnen erholsame Tage, viele schöne Momente und vor allem ein gutes Gespür für die besten Verstecke.

In diesem Sinne: Bleiben Sie gesund, genießen Sie den Frühling – und lassen Sie sich das ein oder andere Schokoladenei schmecken (rein wissenschaftlich betrachtet zählt das übrigens nicht als Süßigkeit, sondern als saisonales Kulturgut).

Frohe und sonnige Ostern!

Ihre

Sabine Catenazzo Bürgermeisterin

Fertigstellung des Radwegs „Im Bild“ zum Gewerbegebiet „Seele“

Die Bauarbeiten am Radweg „Im Bild“ in Richtung Gewerbegebiet „Seele“ sind weitgehend abgeschlossen und insgesamt sehr gut verlaufen. Die Maßnahme konnte ohne größere Probleme umgesetzt werden, so dass der neue Geh- und Radweg künftig eine sichere und attraktive Verbindung darstellt. Mehr…

Der Weg ist dabei von besonderem Wert für die Bewohnerinnen und Bewohner des Gewerbegebiets, für die Kinder, die die Schule und das Kinderhaus besuchen, sowie für die Menschen, die im Pflegeheim wohnen. Für einen sicheren Übergang wurden zudem taktile Markierungen angebracht, um insbesondere auch Menschen mit Einschränkungen eine bessere Orientierung zu ermöglichen.

In den kommenden Wochen werden noch ergänzende Arbeiten durchgeführt. Hierzu zählen insbesondere die Installation der Beleuchtung sowie das Aufbringen der erforderlichen Markierungen, um die Nutzung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer weiter zu verbessern.

Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen ist zudem die Pflanzung von insgesamt acht Bäumen vorgesehen. Diese konnten jedoch nicht – wie ursprünglich angedacht – entlang der Kreisstraße realisiert werden, da seitens des zuständigen Straßenbauamts Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit und des Straßenraums geäußert wurden. Alternativ werden die Bäume auf der gegenüberliegenden Straßenseite sowie am Wertstoffhof gepflanzt. 

Mit dem neuen Radweg wird die Infrastruktur vor Ort weiter gestärkt und ein wichtiger Beitrag zur sicheren und nachhaltigen Mobilität zu Fuß und auf dem Rad geleistet. 

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Fügen Sie hier den Anreißertext ein. Mehr…
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Verlängerung der Anmeldefrist für die Ferienbetreuung 2026 - Grundschulkinder -

 

Für die geplante Ferienbetreuung 2026 sind aktuell noch zahlreiche Plätze verfügbar. Bisher steht aufgrund der eingegangenen Anmeldungen die Durchführung der Ferienbetreuung nur in der ersten Woche der Pfingstferien und den beiden ersten Wochen der Sommerferien fest. Daher verlängert die Gemeinde die Anmeldefrist nochmals.

Eltern, die bislang noch keine Anmeldung abgegeben haben und Interesse an einem Betreuungsplatz für ihr Kind haben, können diese Gelegenheit nutzen, ihre Kinder noch anzumelden. 

 

Mehr…

Bitte beachten Sie: 

Voraussetzung für die Durchführung einer Ferienbetreuung ist die Teilnahme von fünf Kindern (Mindestgruppengröße). Sollten weniger Kinder angemeldet werden, werden wir falls dies gewünscht wird, versuchen, gemeinsam mit den umliegenden Gemeinden eine Lösung zu finden. Dies hat sich in der Vergangenheit bestens bewährt. 

 

Bei Interesse füllen Sie bitte nachstehenden Vordruck aus und geben ihn bis spätestens 17. April 2026 auf dem Rathaus ab. Anschließend kann die Gemeindeverwaltung eine konkrete Aussage treffen, wann aufgrund der erreichten Mindestteilnehmerzahl von fünf Kindern eine Betreuung stattfinden wird. Der Vordruck steht Ihnen auch auf unserer Homepage unter www.boertlingen.de/Leben & Wohnen/Ferienbetreuung 2026 zur Verfügung. 

 

Anmeldung zur Ferienbetreuung 2026

 

Hiermit melde ich / melden wir unser/e Kind/er

 

 

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Name des Kindes                              Geburtsdatum

 

 

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Name des Kindes                              Geburtsdatum

 

 

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Name des Kindes                              Geburtsdatum

 

für folgende Zeiträume verbindlich zur Ferienbetreuung an:

 

 

Pfingstferien 

 

Di. 26.05.2026 bis Fr. 29.05.2026

 

            Mo. 01.06.2026 bis Fr. 05.06.2026

            

 

Sommerferienbetreuung

 

Mo. 03.08.2026 bis Fr. 07.08.2026

 

 

            Mo. 10.08.2026 bis Fr. 14.08.2026

 

 

            Mo. 31.08.2026 bis Fr. 04.09.2026

 

            

            Mo. 07.09.2026 bis Fr. 11.09.2026

 

 

 

Herbstferien 

 

Mo 26.10.2026 bis Fr. 30.10.2026

 

 

 

Absender:

 

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Name und Vorname der Erziehungsberechtigten

 

 

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Straße und Hausnummer

 

 

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Ort

 

 

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Telefon- und/oder Handy-Nummer

auch zur Erreichbarkeit während der Betreuung

 

 

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Datum                         Unterschrift

 

 

Es gelten folgende Bedingungen: 

 

  • Die Anmeldung ist verbindlich. 
  • Die Teilnahmegebühren betragen für ein Kind 70 € pro Woche, für jedes weitere Kind aus einer Familie je 45 € pro Woche. 
  • Eine tageweise Buchung kann je nach Anmeldungen besprochen werden. Fällt in die Ferienzeit ein Feiertag, ist die volle Woche aus organisatorischen Gründen zu bezahlen.  
  • Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen; sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. 
  • Die Ferienbetreuung findet durchgehend von Montag bis Freitag (ohne Feiertage) von 7:30 bis 13:30 Uhr statt. 
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Ausweisdokumente – Neuer Service und Gebührenübersicht

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) bietet in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei einen Optionalen Direktversand für Personalausweise, Reisepässe, eID-Karten und elektronische Aufenthaltstitel an. Damit können Ausweisdokumente direkt per Post an die Hauptwohnung geschickt werden, ohne dass eine persönliche Abholung im Bürgeramt erforderlich ist.  Mehr…

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen und Informationen zum Direktversand im Überblick:

  • Der Versand ist für Personalausweise/eID-Karten (ab 16 Jahren) und Reisepässe (ab 18 Jahren) möglich
  • Nicht möglich für Express-Bestellungen
  • Sie müssen den Ausweis persönlich beantragen
  • Bei Zustellung muss eine persönliche Übergabe erfolgen (kein Einwurf in den Briefkasten!)
  • Identitätsprüfung bei Übergabe erforderlich (gültiges Ausweisdokument)
  • Versand nur an die Meldeadresse (keine abweichende Lieferadresse möglich)

Wenn Sie nicht persönlich angetroffen werden, werden die Ausweisdokumente in eine Postfiliale gebracht; Sie erhalten eine Benachrichtigung und können sie dort nach Identitätsprüfung abholen.

Alle wichtigen Informationen zu Gebühren und Serviceleistungen haben wir für Sie übersichtlich zusammengestellt:

 

Dokument

 

Gültigkeit

 

Gebühr

 

Personalausweis 

(unter 24 Jahre)

 

 

6 Jahre

 

 

27,60 €

 

Personalausweis

(ab 24 Jahre)

 

 

10 Jahre

 

 

46,00 €

 

Vorläufiger Personalausweis

 

3 Monate

 

10,00 €

 

Reisepass

(unter 24 Jahre)

 

 

6 Jahre

 

 

37,50 €

 

Reisepass

(ab 24 Jahre)

 

 

10 Jahre

 

 

70,00 €

 

Direktversand

 

 

15,00 €

 

Digitales Lichtbild kann direkt im Rathaus angefertigt werden

 

 

 

 

  6,00 €

 

Bitte überprüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel. 07161/95331-11 zur Verfügung.

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Wartung der Straßenbeleuchtung

In der Woche vom 06.04.2026. bis 09.04.2026 findet die nächste turnusmäßige Wartung der Straßenbeleuchtung statt. 

 Sollte bei Ihnen eine Straßenlampe defekt sein oder es eine Störung geben, melden Sie diese bitte auf dem Rathaus

  • Telefon 07161/95331-11 
  • per E-Mail unter petter@boertlingen.de

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

 

 

Das Repair-Café – nachhaltig und spart Geld!

Unter dem Motto „Reparieren statt wegwerfen“ findet das Repair-Café im Monat im Bürgerhaus statt.

Der nächste Termin findet statt am: 

10. April 2026 von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

im Bürgerhaus Börtlingen, Hohenstaufenstr. 7

Kleinere Elektrogeräte, wie Kaffeemaschinen, Brotschneidemaschinen, Kofferradio und Ähnliches haben oft nur einen kleinen Schaden und können mit etwas Fachkenntnis wieder zum Leben erweckt werden. Indem die ehrenamtlich tätigen Helfer des Repair-Cafés die defekt mitgebrachten Alltagsgegenstände reparieren, helfen sie nicht nur den Besitzern, sondern tragen dazu bei, dass Ersatzbeschaffungen vermieden werden. Bei diesem nachhaltigen Projekt geht es also um mehr als einen reinen Reparaturservice. 

Die Reparatur ist kostenlos, lediglich die Ersatzteile werden nach Rücksprache in Rechnung gestellt. Spenden für die Stiftung Börtlingen werden jedoch gerne entgegengenommen.

Börtlinger Repaircafé

Das Repaircafé repariert Hausgeräte ehrenamtlich zu Gunsten der Bürgerstiftung Börtlingen. Spenden sind freiwillig. Alle Spenden kommen uneingeschränkt der Stiftung zu! 

Wir wünschen uns noch mehr Hobbyreparierer mit Spaß am gemeinsamen Schrauben, sich am Erfolg zu freuen und die Nachhaltigkeit in unseren Umwelt zu fördern. 

Die Freude am Erfolg der Reparaturen für die Besitzer motiviert uns jedes Mal. 

Mach mit und schau mal rein, es lohnt sich! 

Nähere Informationen unter Tel. 07161 51692

Save the Date!

Liebe Vorsitzende und Vertreter der örtlichen Vereine und Gruppen, liebes Gemeinderats-Team,

„ein Ziel ohne Plan ist nur ein Wunsch.“ (Antoine de Saint-Exupéry)

Um unser Gemeindejubiläum „825 Jahre Börtlingen“ im Jahr 2027 gebührend feiern zu können, brauchen wir einen Plan. Deshalb möchten wir Sie zu einer ersten Vorbesprechung für die Planungen herzlich einladen. Denn ein Fest für alle braucht auch die Unterstützung und die Ideen aller. 

Ziel des Treffens ist es, erste Ideen zu bündeln und gemeinsam die nächsten Schritte festzulegen.

Termin: Montag, 13.04.2026
Uhrzeit: 20:00 Uhr
Ort: Bürgerhaus Börtlingen, Hohenstaufenstr. 7

Themen des Abends:

  • Terminfindung und zeitlicher Rahmen
  • Gestaltung des Jubiläumsprogramms
  • Organisation und Durchführung der Veranstaltungen

Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch und Ihre Ideen!

Sie sind in keinem Verein aktiv, möchten sich dennoch bei der Organisation einbringen? Kommen Sie vorbei! 

Ihre

Sabine Catenazzo Bürgermeisterin

Termine Straßenreinigung 2026

Hiermit geben wir eine Übersicht über die anstehenden Termine der Straßenreinigung in Börtlingen bekannt:

Grundreinigung nach dem Winter:

Dienstag, 14.04.2026

 

Monatliche Straßenreinigung:

Dienstag, 19.05.2026

Dienstag, 16.06.2026

Dienstag, 14.07.2026

Dienstag, 11.08.2026

Dienstag, 08.09.2026

Dienstag, 06.10.2026

Dienstag, 03.11.2026

Die einzelnen Reinigungstermine werden jeweils rechtzeitig vorab nochmals gesondert bekannt gegeben.

Neue Gebühren für den Personalausweis ab Februar 2026

Zum 7. Februar 2026 sind bundesweit neue Gebühren für den Personalausweis in Kraft getreten.

Grund für die Anpassung sind gestiegene Herstellungs- und Personalkosten. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums kostet ein neuer Personalausweis für Antragstellende ab 24 Jahren nun 46 Euro statt bisher 37 Euro. Bereits zuvor beantragte Ausweise sind von der Erhöhung nicht betroffen.

Personen unter 24 Jahren bezahlen 27,60 Euro statt bisher 22,80 Euro. Der Personalausweis für diese Altersgruppe ist sechs Jahre gültig und muss anschließend erneuert werden.

Die Kosten für vorläufige Personalausweise und für den Reisepass bleiben von der Gebührenerhöhung unberührt.

Weitere Informationen zu Gebühren und Gültigkeit erhalten Sie unter: www.personalausweisportal.de

Gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und allen Kindern gleiche Bildungs- und Teilhabechancen zu ermöglichen, haben Bund und Länder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an der Grundschule festgelegt. Grundlage dafür ist das Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (§ 24 Abs. 4 S. 1 SGB VIII).

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder, welche im kommenden Schuljahr in die erste Klasse eingeschult werden, einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Entscheidend dabei ist, wann das Kind tatsächlich die 1. Klasse besucht, nicht das jeweilige Geburtsjahr.

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Die Gemeinde Börtlingen bietet diese Betreuung bereits seit vielen Jahren an. Sie findet in eigenen Räumen direkt auf dem Schulgelände der Paul-Roth-Schule statt. Das Team der Grundschulbetreuung betreut die Kinder außerhalb des Unterrichts von Montag bis Donnerstag jeweils bis 16:00 Uhr und am Freitag bis 13:00 Uhr. 

Der Anspruch wird schrittweise auf alle Klassenstufen ausgeweitet:

Schuljahr Anspruch auf Ganztagsbetreuung

2026/2027 Kinder der Klassenstufe 1

2027/2028 Kinder der Klassenstufen 1 und 2

2028/2029 Kinder der Klassenstufen 1, 2 und 3

2029/2030 alle Grundschulklassen (1–4)

Wie der Betreuungsanspruch gestaltet ist:

Der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung umfasst sowohl den regulären Unterricht als auch die Angebote der Grundschulbetreuung der Gemeinde Börtlingen. Zusammen ergeben diese Bereiche die tägliche Betreuungszeit, die Ihr Kind bis zu acht Stunden pro Tag in Anspruch nehmen kann. Die Betreuung erfolgt während der Schulzeit wöchentlich von Montag bis Freitag. An gesetzlichen Feiertagen sowie während insgesamt 20 Schließtagen in den Schulferien findet keine Betreuung statt.

Sie entscheiden selbst, in welchem Umfang Ihr Kind die Betreuung nutzt – eine Verpflichtung besteht nicht.

Besucht Ihr Kind nicht die Grundschule an der Paul-Roth-Schule Börtlingen, sondern eine private Grundschule oder ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ), wird der Rechtsanspruch in der Regel durch diese Einrichtung erfüllt.

 

Kosten:

Die Teilnahme an der Ganztagsbetreuung ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach der Entgeltordnung der Gemeinde Börtlingen, welche auf unserer Homepage unter www.boertlingen.de einzusehen ist. 

Anmeldung zusätzlicher Betreuungszeiten:

Falls Sie für Ihr Kind in der ersten Klasse im Schuljahr 2026/2027 zusätzliche Betreuungszeiten über den regulären Unterricht hinaus wünschen, geben Sie uns bitte bis spätestens 15. März 2026 eine Rückmeldung über das Formular, dass Sie bei der Schulanmeldung erhalten oder senden Sie uns eine E-Mail an: rathaus@boertlingen.de.

Ihre Rückmeldung ist noch keine Zusage für die Betreuung. Die Gemeinde informiert Sie rechtzeitig vor Schulbeginn über das weitere Vorgehen. Nach Bekanntgabe des Stundenplans der Schule erfolgt die verbindliche Anmeldung.

Wir stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ansprechpersonen für Fragen zur Grundschulbetreuung der Gemeinde Börtlingen:

Frau Kordon, E-Mail: kordon@boertlingen.de 

Herr Spitz, Telefon: 9533116, E-Mail: spitz@boertlingen.de 

Wenn Sie mehr zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erfahren möchten, finden Sie weitere Informationen hier:

https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/ganztagsschule-und-ganztagsbetreuung-in-baden-wuerttemberg/rechtsanspruch-auf-ganztagsbetreuung

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Neuigkeiten zum Glasfaserausbau

Ausbau Gewerbegebiet Seele durch die Telekom

Die Gemeinde hat den Ausbau des Gewerbegebiets an die Telekom vergeben. Der Ausbau wird über die „Weiße-Förderung“ mit insgesamt 90 % der Kosten unterstützt. 

Der Baubeginn wurde nun für Juni 2026 angekündigt.  

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Nachanschlüsse für Deutsche Glasfaser-Kunden

Erste Anschlüsse konnten bereits fertiggestellt werden. Die weiteren ca. 70 Anschlüsse folgen zeitnah. 

Dafür werden erneut kleinere Tiefbaumaßnahmen erforderlich. In der Regel wird ein Kopfloch im Asphalt notwendig (max. 1 x 1 Meter). Diese Kopflöcher sind maximal einen halben Tag offen und werden direkt nach den Arbeiten wieder verschlossen. Entweder wieder mit Pflaster oder, bei Asphalt, temporär mit Pflaster, bis die gesammelten Kopflöcher mit Asphalt verschlossen werden.

Daneben werden mehrere Straßenquerungen erforderlich, die jedoch mittels Erdverdrängungsverfahren durchgeführt werden. So muss hier nicht in den Asphalt eingegriffen werden, dies bedeutet auch weniger Lärm und Schmutz für die Anlieger. 

Bei Fragen zu Ihrem Nachanschluss steht Ihnen die Hotline der von der Deutschen Glasfaser beauftragten Firma NXT wie folgt zur Verfügung: 

  • NXT Hotline mit Öffnungszeiten für Kundenanfragen 

- E-Mail: ftth.hotline@nxt-netcare.com

- Phone: +49 211 88239311   Montag-Freitag 9:00-16:00 (mit Rückruf)

 

Ausbau von Breech und den Außenhöfen

 

Die Ausschreibung für den Ausbau von 67 Adressen ist erfolgt. Wir halten Sie hier über das Ergebnis auf dem Laufenden. 

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Mittelverwendung 2026 – Anträge jederzeit möglich

Im vergangenen Jahr wurden aus Stiftungsmitteln unter anderem die Jugend-Nikolaus-Party sowie die beiden Jugendkonferenzen der Gemeinde finanziell unterstützt. Weiter wurden Werkbänke für die Villa Wiese sowie Reckstangen für das Kinderhaus angeschafft. Auch die Kosten für das Töpfchen-Training wurden übernommen.  Mehr…

Auch in diesem Jahr stehen wieder Mittel zur Verfügung. 

Sollten Sie eine Idee aus dem Bereich Kinder- und Jugendarbeit haben, melden Sie gerne Ihren Bedarf beim Stiftungsrat an. Kontaktperson ist hier Bürgermeisterin Catenazzo, catenazzo@boertlingen.de, Tel.: 95331-12.

Der Stiftungsrat entscheidet dann, welche Projekte unterstützt werden. 

In dem Zusammenhang ein herzliches Dankeschön an alle Spenderinnen und Spender sowie dem Team des Repair-Cafés! 

Wenn auch Sie die Stiftung Börtlingen unterstützen möchten, informieren wir Sie gerne. 

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Veröffentlichung von Glückwünschen zu Geburtstagen und Ehejubiläen

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sehen wir künftig von der Veröffentlichung von Glückwünschen zu Geburtstagen und Ehejubiläen ab. 

Wir wünschen allen herzlich einen schönen Ehrentag.

Gemeinde sucht erneut Wohnraum

Die Gemeinde sucht Wohnraum für Menschen mit Fluchterfahrung (Anschlussunterbringung) sowie für Menschen, die ihre bisherige Wohnung verlassen müssen, weil sie zum Beispiel aufgrund Eigenbedarf gekündigt wurden.

Gesucht werden Wohnungen oder Häuser für Familien, Paare oder Einzelpersonen zur Miete. Ein Kauf ist nicht ausgeschlossen. 

Die Gemeinde Börtlingen übernimmt die Garantie für die Mietzahlungen und unterstützt gemeinsam mit dem Integrationsmanagement des Landkreises sowohl die Mieterinnen und Mieter als auch die Vermieterinnen und Vermieter mit Rat und Tat. Der Wohnraum soll längerfristig zur Verfügung stehen. 

Bei Fragen oder wenn Sie sich entschließen, Ihren Wohnraum zu vermieten oder verkaufen, wenden Sie sich bitte unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de direkt an mich. 

Profitieren auch Sie von der Wiedervermietungsprämie

Durch steigende Immobilienpreise und Mietpreise besteht zunehmend Bedarf an bezahlbaren Mietwohnraum auch in der Gemeinde Börtlingen. Gleichzeitig gibt es vorhandenen Wohnraum, der leer steht und nicht genutzt wird. Um diesen leerstehenden Wohnraum wieder zu aktivieren und somit dem Wohnungsmarkt wieder zugänglich zu machen, nutzt die Gemeinde Börtlingen das Förderangebot des Landes und gibt die Mittel eins zu eins weiter. 

 

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So funktioniert´s:

Wird eine seit längerem leerstehende Wohnung, welche in einem guten vermietbaren Zustand ist, wiedervermietet, so wird dem Eigentümer eine Prämie, welche die Gemeinde für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten bei der Vermietung von leerstehendem Wohnraum vom Land erhält, in voller Höhe als Wiedervermietungsprämie ausgezahlt.

Voraussetzungen: 

  • Der Wohnraum steht zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. sechs Monate leer.
      
  • Es wird ein unbefristetes oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristetes Mietverhältnis abgeschlossen. 
      
  • Es wird im Vorfeld der Vermietung Kontakt zur Gemeinde Börtlingen aufgenommen.

 

Höhe der Prämie: 

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss (Prämie) in Höhe von zwei Nettomonats-Kaltmieten, maximal 2.000,00 Euro je wiedervermieteter Wohnung.

Für die Auszahlung der Prämie ist die Vorlage eines Mietvertrages entsprechend der oben genannten Kriterien sowie die Angabe Ihrer Bankverbindung ausreichend. 

Bei Interesse steht Ihnen Bürgermeisterin Catenazzo unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de gerne zur Verfügung. 

 

Übrigens:  Die erste Prämie kann in der nächsten Woche bereits ausbezahlt werden – und die neuen Mieter freuen sich. 

Fügen Sie hier den erweiterten Text ein.
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Kommen Sie in unser Lehrschwimmbad

Unser Lehrschwimmbad hat nach den Sommerferien wieder zu folgenden Zeiten geöffnet, außer in den Ferien:

  • Familienbad – dienstags von 17:00 bis 19:00 Uhr
     Hier können Groß und Klein gemeinsam plantschen, schwimmen üben und Spaß im Wasser haben.
  • Frauenschwimmen – dienstags von 19:00 bis 21:00 Uhr
     Eine entspannte Atmosphäre nur für Frauen – ideal, um in Ruhe Bahnen zu ziehen oder sich beim Schwimmen fit zu halten.
  • Aquafitness – dienstags von 19:30 bis 20:00 Uhr
     Bewegung im Wasser macht nicht nur Spaß, sondern schont auch die Gelenke. Kommen Sie vorbei und probieren Sie es aus!

Ob sportlich aktiv, entspannt oder spielerisch mit der ganzen Familie – unser Lehrschwimmbad bietet den passenden Rahmen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Mit der BundID digital Anträge stellen

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes werden Verwaltungsleistungen in Deutschland für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft digitalisiert. Für die Nutzung der Online-Dienste ist in der Regel ein Nutzerkonto zur Bestätigung der eigenen Identität erforderlich. Die BundID ist die zentrale Komponente des Bundes zur sicheren, einfachen und flexiblen Identifizierung und Authentifizierung gegenüber digitalen Verwaltungsleistungen. Mehr…
Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes werden Verwaltungsleistungen in Deutschland für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft digitalisiert. Für die Nutzung der Online-Dienste ist in der Regel ein Nutzerkonto zur Bestätigung der eigenen Identität erforderlich. Die BundID ist die zentrale Komponente des Bundes zur sicheren, einfachen und flexiblen Identifizierung und Authentifizierung gegenüber digitalen Verwaltungsleistungen.
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