Anmeldung

Wenn Sie nach Börtlingen umziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach Ihren Einzug anmelden. Sie können sich auch durch eine bevollmächtige Person (schriftliche Vollmacht erforderlich) vertreten lassen. Die Abmeldung bei Ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde geschieht automatisch auf elektronischem Wege.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis und, wenn vorhanden, Reisepass
  • Kinderreisepass (wenn nicht vorhanden, Geburtsurkunde des Kindes)
  • Die Vorlage weitere Unterlagen kann notwendig werden (wie z.B. Sorgerechtsvereinbarungen, Scheidungsurteil).
  • Wohnungsgeberbescheinigung, wenn Sie zur Miete wohnen
  • Selbsterklärung, wenn Sie ein Eigenheim beziehen

Das neue Meldegesetz gilt ab 01.11.2015

Mit dem 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Dieses löst das bisherige Melderechtsrahmengesetz, sowie die Landesmeldegesetze ab und gilt einheitlich für die Bundesrepublik Deutschland. Damit treten zugleich neue Regelungen in Kraft, die von Bürgerinnen und Bürgern z.B. bei einem Wohnungswechsel künftig zu beachten sind.

Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur An- und Abmeldung bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen (bislang 1 Woche) nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Das neue Bundesmeldegesetz sieht unter anderem vor, dass zur Anmeldung wieder eine Erklärung des Wohnungsgebers erforderlich ist. Der Wohnungsgeber hat somit bei Meldevorgängen eine Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Die neue Regelung soll Scheinmeldungen wirksamer verhindern. Künftig ist also bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber (in der Regel der Vermieter) auszustellen, die der Wohnungsnehmer (Mieter) zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt.

Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte – dazu gehören insbesondere auch Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter, die untervermieten. Sollte die meldepflichtige Person in ein Eigenheim einziehen, so ist in diesen Fällen im Bürgerbüro bei Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben.


Folgende Angaben muss eine Wohnungsgeberbescheinigung enthalten:

·        Name und Anschrift des Vermieters

·        Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum

·        Anschrift der Wohnung

·        Namen aller meldepflichtigen Personen, die die Wohnung beziehen

Weiterhin werden die Namen und die Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Vermieter ist, erfasst.


Bitte unbedingt beachten:

Die Vorlage des Mietvertrages erfüllt die Voraussetzungen nicht und reicht daher nicht aus!

Kommen Wohnungsgeber Ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, so kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld verhängt werden.



Wesentliche Neuerungen für Sie zusammengefasst:

  • Ab dem 01.11.2015 werden der meldepflichtigen Person zwei Wochen zur Erfüllung der Meldepflicht gewährt, in diesem Zusammenhang muss die Wohnungsgeberbestätigung dem Bürgerbüro vorgelegt werden. Den Ein- bzw. Auszug muss der Wohnungseigentümer bzw. Wohnungsgeber den Mieterinnen und Mietern schriftlich bestätigen.
     
  • Die Abmeldung der Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständig ist, eine Abmeldung am Nebenwohnsitz ist nicht mehr möglich.
     
  • Wer in Deutschland aktuell bei einer Meldebehörde gemeldet ist, und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Die Anmeldung muss künftig für diese weitere Wohnung erst nach Ablauf von sechs Monaten erfolgen.
     
  • Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht erst nach dem Ablauf von drei Monaten (z.B. Aufenthalt zu Besuchszwecken, Saisonarbeitnehmer).
     
  • Solange Bürgerinnen und Bürger in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet sind, müssen sie sich nicht anmelden, wenn sie in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen.

Ihre AnsprechpartnerInnen von A bis Z

Was? Zuständigkeit Telefon mehr Infos
Abfallbeseitigung Abfallwirtschaftsbetrieb 07161-202-7701 www.awb-gp.de
Abmeldung Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Abwasserbeiträge Kämmerei Herr Engel 07161-95331-14
Adoptionen Landratsamt Göppingen 07161-202-682
Anmeldung Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Anmeldung Eheschließung Standesamt 07161-95331-13 Details
Archiv Standesamt Standesamt 07161-95331-13 Details
Aufenthaltsbescheinigung Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Auskunft aus dem Melderegister Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Ausländerangelegenheiten Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Baugenehmigung Bürgermeisterin Catenazzo 07161-95331-12 Details
Bauplätze Bürgermeisterin Catenazzo 07161-95331-12 Details
Bauwasserzins Kämmerei Herr Engel 07161-95331-14
Beflaggung Bürgermeisterin Catenazzo 07161-95331-16 Details
Beglaubigungen Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13
Bestattungen Standesamt 07161-95331-13 Details
Datenschutz Hauptamt Frau Gansloser 07161-95331-16
Ehefähigkeitszeugnis Standesamt 07161-95331-13 Details
Eheschließung Standesamt 07161-95331-13
Einbürgerung Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Einzugsermächtigung Kämmerei Herr Engel 07161-95331-12 Details
Elterngeld Hauptamt Frau Gansloser 07161-95331-16
Erschließungsbeiträge Kämmerei Herr Engel 07161-95331-14
Erziehungsgeld Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13
Familienbuch Standesamt 07161-95331-13 Details
Fischereischeine Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Führerscheinanträge Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13
Führungszeugnis Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Fundbüro Vorzimmer Frau Petter 07161-95331-11 Details
Gartenfeuer Vorzimmer Frau Petter 07161-95331-11 Details
Geburten Standesamt 07161-95331-16 Details
Geburtstage und Jubiläen Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-0 Details
Geburtsurkunde Standesamt 07161-95331-13 Details
Gelber Sack Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13
Gemeindewohnungen Bürgermeisterin Catenazzo 07161-95331-12
Gestattungen Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Gewerbean-, um-, abmeldungen Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Grundschule Hauptamt Frau Gansloser 07161-95331-16
Grundsicherung Hauptamt Frau Gansloser 07161-95331-16
Grundsteuer Kämmerei Herr Engel 07161-95331-14 Details
Homepage Hauptamt Frau Gansloser 07161-95331-16
Hundesteuer Kämmerei Herr Engel 07161-95331-14 Details
Jugendhilfe Landratsamt Göppingen 07161-202-651
Kfz-Zulassung Landratsamt Göppingen 07161-202-291
Kinderbetreuung Hauptamt Frau Gansloser 07161-95331-16
Kinderreisepass Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Kirchenaustritt Standesamt 07161-95331-16 Details
Kleingärten Bürgermeisterin Catenazzo 07161-95331-12
Landesfamilienpass Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-16 Details
Lebensbescheinigung Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13
Lebenspartnerschaft Standesamt 07161-95331-16 Details
Liegenschaftsverwaltung Bürgermeisterin Catenazzo 07161-95331-12
Lohnsteuer Finanzamt Göppingen 07161-9703-0 Details
Mitteilungsblatt Vorzimmer Frau Petter 07161-95331-11 Details
Namensänderung Standesamt 07161-95331-13
Naturschutz Bürgermeisterin Catenazzo 07161-95331-12
Öffentlichkeitsarbeit Bürgermeisterin Catenazzo 07161-95331-12
Passangelegenheiten Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Personalausweis Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Personenstandswesen Standesamt 07161-95331-13
Plakatierung Hauptamt Frau Gansloser 07161-95331-16
Reisepass Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Rentenanträge Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Rundfunkgebührenbefreiung Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Schädlingsbekämpfung Bürgermeisterin Catenazzo 07161-95331-12
Schwerbehindertenausweis Hauptamt Frau Gansloser 07161-95331-16 Details
Sperrmüllabfuhr Abfallwirtschaftsbetrieb 07161-202-7701 Details
Staatsangehörigkeitsausweis Standesamt 07161-95331-13
Sterbefall Standesamt 07161-95331-13
Straßenbeleuchtung Vorzimmer Frau Petter 07161-95331-11
Straßensperrung Vorzimmer Frau Petter 07161-95331-11 Details
Sterbeurkunde Standesamt 07161-95331-13 Details
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Kämmerei Herr Engel 07161-95331-14 Details
Telefonsozialtarif Hauptamt Frau Gansloser 07161-95331-16 Details
Ummeldung Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Unterschriftsbeglaubigung Bürgermeisterin Catenazzo 07161-95331-12
Urkunden Standesamt 07161-95331-13
Vaterschaftsanerkennung Standesamt 07161-95331-13 Details
Vereinswesen Bürgermeisterin Catenazzo 07161-95331-12
Verkehrsplanung Bürgermeisterin Catenazzo 07161-95331-12
Vermietung Bürgerhaus / Turnhalle Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13
Versammlungen Hauptamt Frau Gansloser 07161-95331-16
Volkshochschule Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13
Vorkaufsrecht Bürgermeisterin Catenazzo 07161-985331-12 Details
Waffenerlaubnis Landratsamt Göppingen 07161-202-351
Wahlen Hauptamt Frau Gansloser 07161-95331-16 Details
Wasserrohrbruch Bürgermeisterin Catenazzo 07161-95331-12 Details
Wasserverbrauchsabrechnung Kämmerei Herr Engel 07161-95331-14
Wasserversorgungsbeiträge Kämmerei Herr Engel 07161-95331-14
Wohnbauförderung Bürgermeisterin Catenazzo 07161-95331-12 Details
Wohngeld Hauptamt Frau Gansloser 07161-95331-16 Details