Gartenfeuer

Hinweise zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen im Freien

(Gartenfeuer)

Sowohl beim Landratsamt also auch bei der Gemeindeverwaltung gehen immer wieder Beschwerden über Rauch- und Geruchsbelästigungen durch Gartenfeuer ein. Zuständig ist das Umweltschutzamt des Landratsamtes (Tel. 07161/202-361, Fax 07161/202-273, Email: umweltschutzamt@landkreis-goeppingen.de). Die nachfolgenden Hinweise dieser Behörde sollen helfen, die aktuelle Rechtslage darzulegen und Fragen der „Verursacher“ oder der „Nachbarn“ zu klären.

Bevor Gartenabfälle oder Grüngut verbrannt werden dürfen, ist zunächst zu prüfen,

ob nicht eine Verwertung durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen

oder Kompostieren in Betracht kommt. Ist eine Verwertung nicht möglich,

gelten für die Verbrennung von Gartenabfällen folgende Bedingungen:

  • Gartenfeuer sind nur auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken im Außenbereich zulässig.
  • Gartenabfälle und Grüngut dürfen nur auf dem Grundstück verbrannt werden, auf dem sie angefallen sind.
  • Die Gartenabfälle müssen ausreichend trocken sein, damit sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. Frisches Astmaterial, Heckenschnitt, Laub und nasses Gras o. ä. darf nicht verbrannt werden.
  • Die Verbrennung von Stamm- und Wurzelholz ist ebenfalls nicht zulässig. Dies ist auch ökologisch nicht sinnvoll, da es sich hier um Brennstoffe handelt, die nicht im Freien, sondern in einer Feuerstätte zweckentsprechend verbrannt werden sollten.
  • Das Feuer ist ständig zu überwachen und unter Kontrolle zu halten. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle vollständig erloschen sein. Die Feuerstelle am besten mit ausreichend Wasser ablöschen.
  • Gartenfeuer sind in der Nachtzeit oder bei starkem Wind verboten.
  • Es ist darauf zu achten, dass es durch die Rauchentwicklung zu keinen Verkehrsbehinderungen oder erheblichen Belästigungen kommt. Ebenso dürfen keine Gefahren durch unkontrollierten Funkenflug entstehen. Aus diesem Grund sind auf jeden Fall die folgenden Mindestabstände einzuhalten:

              - zu Autobahnen 200 m,

              - zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen 100 m,

              - zu Gebäuden und zum Wald 50 m

  • Die Verbrennungsrückstände sind sobald als möglich in den Boden einzuarbeiten.
  • Das Gartenfeuer ist grundsätzlich rechtzeitig vorher bei der zuständigen Gemeinde und zusätzlich am Tag des beabsichtigten Gartenfeuers bei der Feuerwehrleitstelle (Tel.: 07161/956980) anzuzeigen.

Wir weisen noch darauf hin, dass die Städte und Gemeinden im Einzelfall weitergehende Anforderungen stellen können.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt vom Landkreis unter

www.landkreis-goeppingen.de/,Lde/start/Landratsamt/Umweltschutzamt.html 

Ihre AnsprechpartnerInnen von A bis Z

Was? Zuständigkeit Telefon mehr Infos
Abfallbeseitigung Abfallwirtschaftsbetrieb 07161-202-7701 www.awb-gp.de
Abmeldung Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Abwasserbeiträge Kämmerei Herr Engel 07161-95331-14
Adoptionen Landratsamt Göppingen 07161-202-682
Anmeldung Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Anmeldung Eheschließung Standesamt 07161-95331-13 Details
Archiv Standesamt Standesamt 07161-95331-13 Details
Aufenthaltsbescheinigung Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Auskunft aus dem Melderegister Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Ausländerangelegenheiten Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Baugenehmigung Bürgermeisterin Catenazzo 07161-95331-12 Details
Bauplätze Bürgermeisterin Catenazzo 07161-95331-12 Details
Bauwasserzins Kämmerei Herr Engel 07161-95331-14
Beflaggung Bürgermeisterin Catenazzo 07161-95331-16 Details
Beglaubigungen Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13
Bestattungen Standesamt 07161-95331-13 Details
Datenschutz Hauptamt Frau Gansloser 07161-95331-16
Ehefähigkeitszeugnis Standesamt 07161-95331-13 Details
Eheschließung Standesamt 07161-95331-13
Einbürgerung Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Einzugsermächtigung Kämmerei Herr Engel 07161-95331-12 Details
Elterngeld Hauptamt Frau Gansloser 07161-95331-16
Erschließungsbeiträge Kämmerei Herr Engel 07161-95331-14
Erziehungsgeld Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13
Familienbuch Standesamt 07161-95331-13 Details
Fischereischeine Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Führerscheinanträge Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13
Führungszeugnis Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
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Hundesteuer Kämmerei Herr Engel 07161-95331-14 Details
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Kinderreisepass Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Kirchenaustritt Standesamt 07161-95331-16 Details
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Landesfamilienpass Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-16 Details
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Lebenspartnerschaft Standesamt 07161-95331-16 Details
Liegenschaftsverwaltung Bürgermeisterin Catenazzo 07161-95331-12
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Mitteilungsblatt Vorzimmer Frau Petter 07161-95331-11 Details
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Passangelegenheiten Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
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Plakatierung Hauptamt Frau Gansloser 07161-95331-16
Reisepass Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
Rentenanträge Bürgerbüro Frau Benik 07161-95331-13 Details
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Schwerbehindertenausweis Hauptamt Frau Gansloser 07161-95331-16 Details
Sperrmüllabfuhr Abfallwirtschaftsbetrieb 07161-202-7701 Details
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Sterbeurkunde Standesamt 07161-95331-13 Details
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Wohnbauförderung Bürgermeisterin Catenazzo 07161-95331-12 Details
Wohngeld Hauptamt Frau Gansloser 07161-95331-16 Details